Einigungsgebühr bei Beratungshilfe?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ich
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#1

14.05.2012, 12:53

Kurze Frage, kann ich bei bewilligter Beratungshilfe gegenüber dem Gericht eine Einigungsgebühr abrechnen?
Danke gleich schon einmal!!
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michi-bruce
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#2

14.05.2012, 12:57

26 Nr. 2508 VV RVG.

Und ja, du kannst. :mrgreen:
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Nimju
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#3

14.05.2012, 15:40

Hallo!

Wenn eine entsprechende Einigung vorliegt, dann schon. Unser Amtsgericht ist da allerdings hammerhart. Für bloßes Nachgeben einer Seite wird die Gebühr nicht gewährt (z.B. bei Gewährung Ratenzahlung, Stundung bei Anerkenntnis der Forderung oder auch nur bloßer Preisnachlass -> Teilverzicht). Es muss ein gegenseitiges Entgegenkommen darstellen, d.h. jede Partei gibt etwas nach, wobei der bloße Zahlungsaufschub in der Regel nicht reicht. Im Anschreiben für die Abrechnung muss immer stehen, warum diese Gebühr verlangt wurde und der entsprechende Schriftverkehr muss vorgelegt werden.

Aber vielleicht gehts bei Euch leichter?

Sonnige Grüße 8)
Inara
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#4

14.05.2012, 15:45

bei uns ist das auch so, dass genauer Nachweis vorlegt worden ist, dass ein gegenseitges Entgegenkommen erfolgt ist, erst dann gibts ne Einigunsgebühr. Bei "nur" anwalticher VErsicherung, dass eine Einigung zustande gekommen ist, klappt es nicht. Also immer ein Bestätigungsschreiben der Gegenseite anfordern.
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Adora Belle
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#5

14.05.2012, 15:46

Gegenseitiges Nachgeben ist schon lange nicht mehr erforderlich.
Nimju
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#6

14.05.2012, 16:01

An Adora Belle:

Cool, gib mir bitte mal ein Urteil, damit ich das an unser Amtsgericht schicken kann... Die machen immer furchtbaren Aufstand wegen des gegenseitigen Nachgebens... :thx
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Adora Belle
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#7

14.05.2012, 16:12

Öhm, ist das Ironie? Das steht im Gesetz.
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