Abrechnung so richtig??? EILIG!!!!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
turotipse
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#1

10.05.2012, 11:24

Hallo, könnt ihr mir grad eben helfen? Wir rechnen eigentlich fast ausschließlich auf Stundenbasis ab.

Nun hatte ich einen Unfall, gegnerische Versicherung wollte nicht zahlen.

Wir haben sie vorher aufgefordert zu zahlen, Mahnverfahren eingeleitet, Anspruchsbegründung gefertigt, aufgrund dessen die gegnerische Versicherung bei uns angerufen hat und gemeint hat, sie wolle doch zahlen... Hier meine Abrechnung:

1,3 GG
1,3 VG
0,65 Anrechnung
1,3 Terminsgebühr (wegen Telefonat (?)

Gibt es noch eine Rücknahme/Erledigungsgebühr????

DANKE fürs für mich Nachdenken :-)

LG
Brooke
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#2

10.05.2012, 11:30

TG ist nur 1,2 :wink:
turotipse
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#3

10.05.2012, 11:31

Tschuldigung, klaro ;-)
Pilgrim

#4

10.05.2012, 11:44

Du bekommst noch die Verfahrensgebühr für das Mahnverfahren. Die rechnest du dann zwar wieder auf die 1,3 Verfahrensgebühr an, aber du bekommst fürs außergerichtliche, fürs Mahnverfahren und fürs streitige Verfahren jeweils gesondert die Auslagenpauschale. Und vergiss die Gerichtskosten nicht.
gkutes

#5

10.05.2012, 11:54

EG dürfte keine entstanden sein. Hier hast du ja ein Anerkenntnis..
Wie endete denn das Verfahren??
turotipse
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#6

10.05.2012, 11:59

DAnke

gkutes: Die Versicherung hat hier angerufen und gemeint, sie würde alles bezahlen, da keine Aussicht auf ERfolg
gkutes

#7

10.05.2012, 12:01

ja und wie endete das Verfahren? Anerkenntnis? Erledigung der Hauptsache...
turotipse
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#8

10.05.2012, 12:07

Noch nicht! wir warten, bis das Geld da ist und würden dann die Klage zurücknehmen
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Adora Belle
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#9

10.05.2012, 12:18

Und da wurde am Telefon nicht gleich drüber gesprochen, ob TG und EG mit gezahlt werden? :cowboy
gkutes

#10

10.05.2012, 12:21

ja genau - wie ist die Kostentragung geregelt.
ggü Mandant steht die die TG mE schon zu. Erstattungsfähigkeit steht wieder mal auf einem anderen Blatt
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