Gebühren im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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chebakatze
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#1

08.05.2012, 16:51

Hallo meine Lieben,

wir haben einen Beschluss vom Verwaltungsgericht erhalten. Nun soll hiergegen Beschwerde eingelegt werden.

Meine Frage ist, ob ich hier nach Nr. 3500 RVG abrechne.

Vielen Dank vorab.

Liebe Grüße
Yvonne
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