Anrechn. Geschäftsgeb. im KFB bei geringeren vorg. Kosten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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DieFreundlichenTippsen
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#1

07.05.2012, 11:04

Folgender Fall:
Wir haben die Gegenseite außergerichtlich aufgefordert 4000,00 € zu zahlen.
Danach haben wir Klage erhoben wegen zahlung 4.000,00 € und vorgerichtliche Kosten nach dem Streitwert 4.000,00 €.
Die Beklagte wurde verurteilt nur 2.000,00 € zu zahlen und auch die vorgerichtlichen Kosten nach einem Wert von 2.000,00 €.
Jetzt soll ich den Kostenausgleichungsantrag machen nach dem Wert von 4.000,00 €.
Ich muss ja eine Anrechnung vornehmen, da ja die Gegenseite auch die vorgerichtlichen Kosten zahlen muss, aber nur nach dem Wert von 2.000,00 €.
Wie genau rechne ich jetzt an?
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Anahid
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#2

07.05.2012, 11:33

Du rechnest eine 0,65 GG nach dem SW 2.000 auf die VG nach dem SW 4.000 an.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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