Folgender Fall:
Wir haben die Gegenseite außergerichtlich aufgefordert 4000,00 € zu zahlen.
Danach haben wir Klage erhoben wegen zahlung 4.000,00 € und vorgerichtliche Kosten nach dem Streitwert 4.000,00 €.
Die Beklagte wurde verurteilt nur 2.000,00 € zu zahlen und auch die vorgerichtlichen Kosten nach einem Wert von 2.000,00 €.
Jetzt soll ich den Kostenausgleichungsantrag machen nach dem Wert von 4.000,00 €.
Ich muss ja eine Anrechnung vornehmen, da ja die Gegenseite auch die vorgerichtlichen Kosten zahlen muss, aber nur nach dem Wert von 2.000,00 €.
Wie genau rechne ich jetzt an?
Anrechn. Geschäftsgeb. im KFB bei geringeren vorg. Kosten
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