Ergänzungspflegschaft nach RVG abrechnen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
schachterlteufel
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#1

04.05.2012, 11:20

Hallo ans Forum,

hatte gerade ein Gespräch mit der zuständigen Rechtspflegerin in einer Sache, in der ich als Ergänzungspflegerin bestellt war.
Nach deren Aussage kann ich nach RVG abrechnen.

Nun meine Frage: bekommt die Rechnung eine Rechnungsnummer oder nicht?!

Danke für eure Einschätzungen!

Schachterlteufel
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#2

04.05.2012, 13:07

Rechnungen, die Du erstellst und die mit Mehrwertsteuer versehen sind, bekommen immer eine Rechnungsnummer (genau wie bei PKH-Abrechnungen oder Rechnungen gegenüber der Staatskasse bei Pflichtverteidigung in Strafsachen).
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#3

04.05.2012, 13:22

Eine Rechnungsnummer bekommen müssen nur solche Rechnungen, die an Unternehmer gestellt werden. PKH-Abrechnungen schon mal gar nicht.
schachterlteufel
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#4

04.05.2012, 13:34

gleiches gilt für KFAs. Aber das ist ja kein KFA sondern eine Abrechnung ggüber dem Gericht, das mit bestellt hat....

daher die Frage. Eigentlich ist es ja eine klassische Rechnung an den Auftraggeber....

Bekommen die "anderen" Rechnungen , d.h., bei denen die Pflegschaft auf Stundenbasis abgerechnet wird, eine Rechnungsnummer?!
Zuletzt geändert von schachterlteufel am 04.05.2012, 13:36, insgesamt 1-mal geändert.
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#5

04.05.2012, 13:35

Na da unterhalt Dich mal mit meinem Chef drüber, der Steuerberater ist. Der sieht das etwas anders :wink:

Aber wenn Du Dir da sicher bist, dann lass ich das so gelten. Ich weiß nur, dass ich hier keine Rechnung mit Mehrwertsteuer erstellen darf, die ohne Rechnungsnummer rausgeht und genauso wurde es auch in meiner vorherigen Kanzlei gehandhabt. Aber das heißt natürlich nicht, dass das der Weisheit letzter Schluss ist :D
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#6

04.05.2012, 13:41

schachterlteufel hat geschrieben:Eigentlich ist es ja eine klassische Rechnung an den Auftraggeber...
Wenn Du bestellt oder beigeordnet wirst, dann ist das doch kein privatrechtlicher Auftrag.
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#7

04.05.2012, 14:00

Bei einem Kostenfestsetzungantrag muss man natürlich keine Rechnungsnummer angeben, da das im eigentlichen Sinne keine Rechnung ist. Damit zeige ich dem Gericht gegenüber ja nur an, welche Gebühren entstanden sind, damit ein entsprechender Beschluss ergeht, wonach die Gegenseite an meinen Mandanten eben diesen Betrag zu erstatten hat.

Wie gesagt: bei uns geht keine "Rechnung", also nichts, aufgrund dessen wir Gebühren zu erhalten haben (PKH/Beratungshilfe, Rechnung an Mandant, Pflichtverteidigerabrechnung) raus, ohne dass eine Rechnungsnummer vermerkt wäre.

Und selbst wenn es vielleicht nicht so sein müsste, wie AB sagt, dann hab ich aber doch das Problem, dass ich gegenüber dem Finanzamt bei einer Prüfung fortlaufende Rechnungsnummern nachweisen muss. Da kann es m.E. nicht richtig sein, dass nur Rechnungen an Unternehmen Rechnungsnummern bekommen. Dies ist ja unabhängig von der Tatsache, dass ein Unternehmen eine Rechnung nur dann steuerlich geltend machen kann, wenn diese ordnungsgemäß mit Rechnungsnummer erstellt wurde.

Wie handhabst Du das denn dann mit den fortlaufenden Rechnungsnummern AB?
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#8

04.05.2012, 14:20

Ich hab bis vorletztes Jahr tatsächlich nur den Unternehmerrechnungen Nummern verpaßt, danach (aus Praktikabilitätsgründen) dann auch allen Rechnungen. Aber nur denen, nicht den PKH-/VKH-/PV-Vergütungsanträgen.

Die Anforderung der Rechnungsnummer in § 14 UStG ist ja Bedingung für den Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers. Die Rechnungsnummer ist eben nicht unabhängig davon, sondern genau und nur deshalb notwendig, sonst wär das doch woanders geregelt als im UStG.
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#9

04.05.2012, 14:57

Naja....die Pflicht, fortlaufende Rechnungsnummern nachzuweisen gegenüber dem Finanzamt liegt aber bei Dir. Dies ist irgendwo in den Steuergesetzen geregelt (und das ist definitiv so, ich weiß nur nicht genau wo). Das ist deswegen eingeführt worden, um eben zu verhindern, dass da rumgepfuscht wird. Also das mit den Rechnungsnummern hat nicht nur was mit den Rechnungsempfängern zu tun, sondern Du bist bei einer Prüfung verpflichtet, dem Finanzamt fortlaufende Rechnungsnummern nachzuweisen. Und eben darum bin ich der Meinung, dass man alle Rechnungen, die Grundlage einer Gebührenzahlung sein sollen, mit Rechnungsnummern versehen muss; entsprechend auch PKH-Abrechnungen, etc. Aber im Zweifel solltest Du da mal Rücksprache mit Deinem Steuerberater halten. Vielleicht ist es in Eurem Kreis ja anders. Ich weiß nur, dass bei Einführung (ich glaub das war 2002) schon damals in Düsseldorf panisch auf die Einhaltung der Nummernfolge geachtet wurde und das jetzt hier in Bayern nicht anders ist.
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#10

04.05.2012, 15:00

Also, alle Rechnungen, ja. Da geh ich mit. Ansonsten kann man halt Nachweisprobleme bekommen. Aber doch nicht alles, was Umsatzsteuer enthält. Das ist nun definitiv falsch. Ein Vergütungsfestsetzungsantrag ist keine Rechnung, und der darf auch keine Rechnungsnummer bekommen.
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