Einigungsgebühr??

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Elliot
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#1

04.05.2012, 09:38

Hallo zusammen,

wir haben ein VU vorliegen. Jetzt möchte der Gegner Raten zahlen. Wir sind auch einverstanden.
Kann ich jetzt eine Einigungsgebühr in den Ratenzahlungvergleich aufnehmen, und wenn ja in welcher Höhe

:thx
gkutes

#2

04.05.2012, 10:05

du kannst und muss, weil sonst bekommst du die EG nicht.
Ann_Lachen
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#3

04.05.2012, 15:52

:zustimm
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