Anrechnung Geschäftsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Anahid
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#11

03.05.2012, 13:22

Also folgender Beispielsfall:

Fondsbeteiligung Mandant A = 30.000 €
Fondsbeteiligung Mandant B = 50.000 €

Beide Ansprüche werden in einer Klage geltend gemacht.

Also müsste ich wohl eine VG nach 80.000 nehmen und dann die Kosten prozentual nach der Beteiligung am Verfahren aufteilen. Alles andere kann ich mir jetzt irgendwie nicht vorstellen.

Würde bedeuten:

VG SW 80.000 € = 1.560,00 €

Anteil Mandant A 30.000 € von 80.000 € = 37,5 % = Anteil an VG 585 €
Anteil Mandant B 50.000 € von 80.000 € = 62,5 % = Anteil an VG 975 €

Und von den jeweiligen Beträgen müsste ich die hälfige GG abziehen.

Oder wie würdest Du das abrechnen?
Zuletzt geändert von Anahid am 07.05.2012, 09:59, insgesamt 1-mal geändert.
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ReNo
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#12

03.05.2012, 13:38

Genau so habe ich es jetzt gemacht. Mal gucken, was die Rechtsschutzversicherungen sagen. Ich werde berichten.
gkutes

#13

03.05.2012, 13:42

§ 7 iVm § 22 RVG
es ist eine Angelegenheit, also werden die Werte addiert.

die Anrechnung sehe ich eig auch so wie du. Ist zwar blöd, weil da echt wenig übrig bleibt, aber muss man mE schon so machen.
Der Vorschlag 0,65 aus 80T dann anzurechnen, war ein Vorschlag, um Geld zu scheffeln =)
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#14

06.05.2012, 23:18

Ich hatte den Fall auch mal:
Streitwertbeschluss im Urteil: Gesamtwert, in Klammern die Werte der einzelnen Kläger)
Nach diesem Wert Kostenausgleichung, natürlich ohne Erhöhung.
Abrechnung mit den jeweiligen RSVen nach Gesamtwert, reduziert auf ihren prozentualen Anteil.
Kostenerstattung der Gegenseite nach diesem Anteil verteilt.

Ich habe auch versucht, mit den RSVen eine Abrechnung nach dem für sie maßgeblichen Teilwert zu machen, haben sich aber alle drei geweigert unter Hinweis auf den Kostenbeschluss. M.E. stimmt das auch so.
ReNo
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#15

28.06.2012, 09:21

Also habe es jetzt so gemacht wie geschrieben und die RS haben anstandslos gezahlt. :D
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