Anrechnung Geschäftsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
ReNo
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#1

02.05.2012, 09:27

Hallöchen,
ich habe folgendes Problem:

Haben außergerichtlich zwei Mandanten vertreten und jeweils gegenüber der Rechtsschutzversicherung abgerechnet. außergerichtlich hatten wir zwei Angelegenheit.

Jetzt haben wir für beide eine Klage eingereicht, das heißt, es gibt jetzt einen Gesamtstreitwert. Jetzt möchte ich das gerichtliche Verfahren gegenüber den Rechtsschutzversicherungen abrechnen, weiß aber nicht, wie ich die Geschäftsgebühr anrechnen muss.

Wer kann mir h elfen?

LG
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Anahid
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#2

02.05.2012, 13:43

Ihr reicht eine Klage ein? Sind denn dann die beiden Mandanten jetzt Gesamtgläubiger?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
ReNo
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#3

02.05.2012, 13:45

Nein Gegner und Gegenstand sind gleich. Es geht um die Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung, klagen auf Zahlung von der Beteiligungssumme.
gkutes

#4

02.05.2012, 14:02

EINER Fondsbeteiligung oder zweier Fondsbeteiligungen?? Also je Mandant eine?
ReNo
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#5

02.05.2012, 14:03

je Mandant eine.
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#6

02.05.2012, 14:06

Rechtsprechung kann ich Dir dafür jetzt keine nennen, sondern nur sagen, dass ich das nach Gefühl weiterhin pro Mandanten als gesonderte Angelegenheit abrechnen würde.

Indem Ihr die Ansprüche in einer Klage zusammengezogen habt, habt Ihr ja deswegen nicht eine einheitliche Angelegenheit. Ihr hättet genausogut zwei Klageverfahren einleiten können. Entsprechend würde ich weiterhin nach den gesonderten Streitwerten je Mandant abrechnen und natürlich ohne Erhöhungsgebühr.
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gkutes

#7

02.05.2012, 14:29

wenn ich eine Klage mache, dann kann ich nicht mehr gesondert abrechnen
es kommt dann hier eine Erhöhung der VG ODER die Zusammenrechnung der Werte infrage.
ReNo
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#8

02.05.2012, 14:32

das weiß ich ja, aber es geht mir ja darum, wie ich die GEschäftsgebühr anrechne. die habe ich ja separat abgerechnet gehabt, also ggü. den Versicherungen einzeln und ohne Erhöhung.
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#9

02.05.2012, 14:45

Also denkst Du gkutes, dass ich bei 2 x 10.000,00 € in einer Klage und bei 2 Klägern jetzt einen SW von 20.000,00 € annehmen müsste und dann darauf noch eine 0,3 1008 bekomme?

Dann wären m.E. je 0,65 GG, also insgesamt eine komplette 1,3 GG anzurechnen wenn man diese Taktik verfolgen würde.

Und nu weiß ich, warum ich nicht mehrere Ansprüche in eine Klage packe, wenn es auch noch verschiedene Personen betrifft :wink:
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gkutes

#10

02.05.2012, 15:04

@anahid - nein, das denke ich nicht, deswegen steht da ja "ODER" - sogar in Großbuchstaben...

@Reno - ich würde dann jetzt eine 0,65 aus den zusammengerechneten Werten anrechnen. Und hoffen, dass die RS es schluckt
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