Hallöchen,
ich habe folgendes Problem:
Haben außergerichtlich zwei Mandanten vertreten und jeweils gegenüber der Rechtsschutzversicherung abgerechnet. außergerichtlich hatten wir zwei Angelegenheit.
Jetzt haben wir für beide eine Klage eingereicht, das heißt, es gibt jetzt einen Gesamtstreitwert. Jetzt möchte ich das gerichtliche Verfahren gegenüber den Rechtsschutzversicherungen abrechnen, weiß aber nicht, wie ich die Geschäftsgebühr anrechnen muss.
Wer kann mir h elfen?
LG
Anrechnung Geschäftsgebühr
- Anahid
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Ihr reicht eine Klage ein? Sind denn dann die beiden Mandanten jetzt Gesamtgläubiger?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Anahid
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Rechtsprechung kann ich Dir dafür jetzt keine nennen, sondern nur sagen, dass ich das nach Gefühl weiterhin pro Mandanten als gesonderte Angelegenheit abrechnen würde.
Indem Ihr die Ansprüche in einer Klage zusammengezogen habt, habt Ihr ja deswegen nicht eine einheitliche Angelegenheit. Ihr hättet genausogut zwei Klageverfahren einleiten können. Entsprechend würde ich weiterhin nach den gesonderten Streitwerten je Mandant abrechnen und natürlich ohne Erhöhungsgebühr.
Indem Ihr die Ansprüche in einer Klage zusammengezogen habt, habt Ihr ja deswegen nicht eine einheitliche Angelegenheit. Ihr hättet genausogut zwei Klageverfahren einleiten können. Entsprechend würde ich weiterhin nach den gesonderten Streitwerten je Mandant abrechnen und natürlich ohne Erhöhungsgebühr.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
wenn ich eine Klage mache, dann kann ich nicht mehr gesondert abrechnen
es kommt dann hier eine Erhöhung der VG ODER die Zusammenrechnung der Werte infrage.
es kommt dann hier eine Erhöhung der VG ODER die Zusammenrechnung der Werte infrage.
- Anahid
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Also denkst Du gkutes, dass ich bei 2 x 10.000,00 € in einer Klage und bei 2 Klägern jetzt einen SW von 20.000,00 € annehmen müsste und dann darauf noch eine 0,3 1008 bekomme?
Dann wären m.E. je 0,65 GG, also insgesamt eine komplette 1,3 GG anzurechnen wenn man diese Taktik verfolgen würde.
Und nu weiß ich, warum ich nicht mehrere Ansprüche in eine Klage packe, wenn es auch noch verschiedene Personen betrifft
Dann wären m.E. je 0,65 GG, also insgesamt eine komplette 1,3 GG anzurechnen wenn man diese Taktik verfolgen würde.
Und nu weiß ich, warum ich nicht mehrere Ansprüche in eine Klage packe, wenn es auch noch verschiedene Personen betrifft
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
@anahid - nein, das denke ich nicht, deswegen steht da ja "ODER" - sogar in Großbuchstaben...
@Reno - ich würde dann jetzt eine 0,65 aus den zusammengerechneten Werten anrechnen. Und hoffen, dass die RS es schluckt
@Reno - ich würde dann jetzt eine 0,65 aus den zusammengerechneten Werten anrechnen. Und hoffen, dass die RS es schluckt