ich habe mal eine Frage, irgendwie habe ich gerade ein Brett vorm Kopf
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
Wir haben in einer Sache ein Urteil erhalten wo im Tenor über die Kosten so entschieden wird:
die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 3) ganz sowie die der Beklagten zu 1) und 2) zu je 97%.
Die Beklagten zu 1) und zu 2) tragen die außergerichtlichen Kosten der Klägerin sowie die Gerichtskosten zu 3%, die übrigen Gerichtskosten werden der Klägerin auferlegt.
Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Jetzt haben wir von der Gegenseite KfA's erhalten. Ist das denn so richtig? Denn ich verstehe das so, dass eine Kostenerstattung nur über die außergerichtlichen- und GK stattfindet und die Verfahrenskosten unberührt bleiben.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
LG