unser Mandant hat sein Kfz verkauft und mit der Käuferin schriftlich vereinbart, dass diese die Ummeldung bei der Zulassungsstelle selbst vornimmt. Das hat sie versäumt und nun wurde unser Mandant mit mehreren Bußgeldbescheiden (bzw. "Übertretungsanzeigen") aus der Schweiz (Ehemann der Käuferin ist dort beruflich mit dem Kfz unterwegs, Wohnsitz ist aber in Deutschland) konfrontiert. Hier kam mein Chef ins Spiel, belegte den schweizer Behörden, dass der Mandant nicht mehr im Besitz des PKW war und hierauf wurden die Bußgeldverfahren (insgesamt 7 Verfahren) gegen den Mandanten eingestellt. Die Höhe der Bußgelder der 7 Verfahren sind uns nicht bekannt.
Mein Chef möchte nun die Anwaltsgebühren vom Käufer als Schadensersatz erstattet haben.
Die Kostennote soll natürlich auch in einem möglichen Rechtsstreit Bestand haben und wird sind uns über die abzurechnenden Gebühren nicht sicher.
Meine Idee wäre:
Grundgebühr Nr. 5100 VV RVG (Mittelgebühr
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Verfahrensgebühr Nr. 5103 VV RVG (Mittelgebühr) € 135,00
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG € 20,00
Zwischensumme € 325,00
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG € 61,75
Gesamtbetrag € 386,75
Was meint Ihr dazu? Freue mich über jede Anregung!
Herzlichen Dank & liebe Grüße
![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
deedee