Klageerweiterung, Klagerücknahme --> Gegenstandswerte

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
gkutes

#21

25.04.2012, 12:14

dann beantragt man eben einen Beschluss nach 33 RVG.
aber die Möglichkeit sollte man den Fragenstellern doch aufzeigen

ob ich wirklich auf dem richtigen Dampfer bin, weiß ich nicht 100% - es ist mir aber die logischste Herangehensweise. ich finde keine Rechtsprechung dazu. Habe hier aber auch eingeschränkte Möglichkeiten...
aber meine Meinung steht erstmal, bis mir das Gegenteil bewiesen wird.
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Adora Belle
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#22

25.04.2012, 12:23

Ich sehe es so wie @gkutes. Kann doch nicht sein, daß durch ständige Klageerweiterung und Teilrücknahmen der Wert immer um einen Betrag rum pendelt. Alles, was irgendwann mal anhängig war, muß addiert werden. Wie das nun genau im Fall der Fragestellerin aussieht, kann allerdings nur sie selbst beantworten. Kommt ja drauf an, was dieses jeweiligen einzelnen Gegenstände waren. Genauso sieht es mit dem Mehrvergleich aus. Da fehlt halt Sachverhalt.
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#23

25.04.2012, 12:28

:zustimm gkutes und ab
Grüße - sansibar
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Anahid
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#24

25.04.2012, 14:13

Adora Belle hat geschrieben:Kann doch nicht sein, daß durch ständige Klageerweiterung und Teilrücknahmen der Wert immer um einen Betrag rum pendelt. Alles, was irgendwann mal anhängig war, muß addiert werden. Wie das nun genau im Fall der Fragestellerin aussieht, kann allerdings nur sie selbst beantworten. Kommt ja drauf an, was dieses jeweiligen einzelnen Gegenstände waren. Genauso sieht es mit dem Mehrvergleich aus. Da fehlt halt Sachverhalt.
Ja, sehe ich genauso. Nur dann muss halt beantragt werden, den Streitwert für die Rechtsanwaltsgebühren gem. § 33 RVG auf andere Beträge festzusetzen und darauf hat gkutes nicht hingewiesen. Ich kann mich über die Werte eines Streitwertbeschlusses in meiner Abrechnung nicht einfach hinwegsetzen. Wenn ich der Auffassung bin, dass die Werte falsch sind, dann muss ich beantragen, die Streitwerte zu ändern. Ansonsten muss ich mit dem leben, was festgesetzt ist und bekomme die VG aus dem höchsten festgesetzten Wert. Genau das war meine Aussage.

Ich kann ja nicht der Themenstarterin sagen, sie muss die einzelnen Erhöhungen dem eigentlichen Klagewert von 12.000 hinzurechnen und daraus die VG nehmen und nicht aus dem höchsten festgesetzten Wert. Diese Aussage ist, ohne den Hinweis darauf, dass sie dann für die Rechtsanwaltsgebühren einen anderen Beschluss braucht, meiner Meinung nach dann nicht vollständig. :blumen
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#25

25.04.2012, 14:20

Die Festsetzung nach § 33 halte ich nicht für notwendig. Es sind doch alle Werte festgesetzt, es gibt halt nur keinen Zeitpunkt, an dem alle Werte gleichzeitig anhängig waren. Woraus entnimmst Du denn, daß die VG höchstens aus dem höchsten festgesetzten Wert beantragt werden oder entstehen kann?
gkutes

#26

25.04.2012, 14:55

ich finde den Streitwertbeschluss auch ausreichend...
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#27

25.04.2012, 15:49

Das entnehme ich daher, weil Dir die Rechtsschutzversicherungen laufend lediglich die Gebühren nur nach den im Streitwertbeschluss festgesetzten Gebühren ausgleichen. Machst Du höhere Gebühren geltend, dann will die Versicherung einen entsprechenden Beschluss. Und auch ein Laie kapiert selbstverständlich nicht, warum Du plötzlich Gebühren aus einem Streitwert von über 20.000,00 € geltend machen willst, wenn der höchste, im Beschluss angegebene Wert bei 19.000 liegt. Bevor ich also x-mal mit den Leuten hin- und herschreibe um zu erklären, warum die Berechnung richtig ist und im Endeffekt anschließend doch einen Antrag bei Gericht stelle, kann ich den auch direkt stellen. Wenn Ihr da andere Erfahrungen gemacht habt, dann freut mich das. Hab ich früher auch mal gemacht. Da aber dann die Schreiberei losging, beantrage ich jetzt direkt entsprechende Beschlüsse bevor ich anders abrechne. Ob es dafür eine Rechtsvorschrift gibt, dass ich nicht höher abrechnen darf? Keine Ahnung. 88 Aber irgendwo wird das bestimmt schonmal entschieden worden sein.
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gkutes

#28

25.04.2012, 15:59

aber du hattest ja die Meinung vertreten, dass die VG nicht höher entstanden ist, als der höchste im Beschluss genannte Betrag.
das dies so nicht ganz richtig ist, hätten wir ja jetzt geklärt.

von Rechtschutzversicherungen habe ich keine Ahnung (war ja hier auch nicht die Rede davon) von dem her kann ich dazu nichts sagen.
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#29

25.04.2012, 16:05

Ich hab mir jetzt mal ein bissel Rechtsprechung zu § 33 angeguckt, weil ich den bisher noch nie gebraucht hab. Nach allem was ich da lese, ist der hier gar nicht einschlägig. Ich denke, daß auch ein Gericht nicht einfach nochmal irgendwas festsetzen wird, bloß weil ich das gern so hätte. Aber ich will auch nicht unbedingt weiter rumdiskutieren, wenn die ursprüngliche Frage schon geklärt ist.
gkutes

#30

25.04.2012, 16:10

genau :D
machen wir dann zu gegebener Zeit weiter :mrgreen:
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