Kostenrisiko bei Rücknahme Widerklage

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Artemis
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#1

25.04.2012, 10:23

Sachverhalt ist folgender:

Mandant wurde verklagt, Wert 800 €
Wir haben Widerklage erhoben, Wert 92.000 €

Jetzt soll ich eine Kostenrisiko-Berechnung machen, weil die Mandanten wissen wollen, welche Kosten im Fall der Widerklagerücknahme auf sie zukämen.

Ich würde ansetzen:
Wert: 92.000 €
1,0 Gerichtsgebühr
1,3 Verfahrensgebühr
Terminsgebühr würde ja nur anfallen, wenn wir mit dem Gegner oder dem Gericht wenigstens telefoniert hätten, oder?

Und nach Rücknahme - wenn dann irgendwann mal ein Termin stattfindet, Ladung gibts noch keine - würde die Terminsgebühr sich ja nur aus den 800 € berechnen?
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#2

25.04.2012, 10:32

Es kommt jetzt drauf an, ob es sich bei der Klage und der Widerklage um den gleichen Gestand handelt oder nicht. Wenn es sich um den selben Gegenstand handelt, werden die Werte nicht zusammengerechnet, sondern der höhere Wert ist ausschlaggebend. Wenn es der selbe Gegenstand ist, müssen die Gegenstandswerte addiert werden.
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#3

25.04.2012, 10:39

Nee, sind 2 verschiedene Gegenstände. Habsch oben vergessen dazuzuschreiben... :oops:
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#4

25.04.2012, 10:46

Dann musst du die Gegenstandswerte addieren, die Gebühren also aus einem Gegenstandswert i. H. v. 92.800,00 € berechnen.
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#5

25.04.2012, 10:49

Nch § 45 GKG sind die Werte zusammenzurechnen. Aber um es Deinem Mandanten einfach zu machen für das Kostenrisiko würde ich Deine Berechnung zugrunde legen und darauf hinweisen, dass es sich hierbei ausschließlich um die Beträge der Widerklage handelt und sich die Berechnung nicht auf das komplette Klageverfahren bezieht. Denn das genau aufzuschlüsseln, da kriegst Du richtig Spaß.

Eine TG kann nach Rücknahme der Widerklage natürlich nur noch nach dem Wert der eigentlichen Klage, also 800 €, entstehen. Wenn Ihr mit der Gegenseite nicht telefoniert habt bzgl. des Gegenstands der Widerklage, dann entsteht dafür auch keine TG.
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#6

25.04.2012, 11:37

:thx

Jetzt muss ich nur noch gucken, wie ich das meinem RA-Micro klar mache... Die Standard-Kostenrisiko Berechnung funktioniert da ja nicht so wirklich... Mach ich wohl am besten ne Rg. ohne Nr.
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