Hallo,
habe hier schon einmal ein bisschen recherchiert, aber leider nichts Konkretes zu meinem Fall gefunden. Folgender Sachverhalt:
Wir haben ein Räumungsurteil gegen zwei Schuldner vorliegen und einen Räumungsauftrag erteilt. Schuldner 1 hat nun Vollstreckungsschutz beantragt, der durch das AG mit Beschluss zurückgewiesen wurde. Schuldner 1 trägt die Kosten des Verfahrens. Nun die Frage: Was rechne ich ab. Ich hatte mir Folgendes überlegt:
SW (aus Räumungsurteil) 8.280,00 €
1,3 Verfahrensgebühr 3100
Auslagenpauschale
Mehrwertsteuer
Sehe ich das so richtig? Oder ist jemand anderer Meinung?
Vielen Dank für eure Hilfe...
Liebe Grüße
Ela
Vollstreckungsschutzantrag zurückgewiesen, wie abrechnen?
- Anahid
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Der Streitwert bemisst sich bei Schutzanträgen nach dem Interesse des Gläubigers. Daher denke ich, dass Du da durchaus den Streitwert aus dem Urteil nehmen kannst. Allerdings bin ich der Auffassung, dass Dir lediglich eine 0,3 Gebühr nach 3309 zusteht, da es sich um ein Verfahren der Zwangsvollstreckung handelt.
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- Frau Cindy
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Ich meine, es ensteht lediglich die Gebühr nach 3309.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
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Stephen Jay Gould
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Das Verfahren wurde beim Amtsgericht geführt und mein Chef musste eine Erwiderung/Stellungnahme fertigen, deswegen dachte ich, dass hier die Gebühren wie bei einer Vollstreckungsabwehrklage greifen... liege ich hier falsch?
Eine Freude vertreibt hundert Sorgen (chinesische Weisheit)
Ja, es handelt sich um ein Verfahren der Zwangsvollstreckung, daher - wie die Vorposter schon schrieben - 3309 = 0,3 Gebühr.
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Habe gerade auch nochmal nachgelesen. Scheint wirklich leider nur die 0,3 nach 3309 zu sein.
Vielen Dank an euch alle und einen schönen Tag noch....
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- NORTHERN DINO
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Na, das ist doch immer noch besser als in die hohle Hand gespuckt.
Ich habe gerade vorgestern auch einen solchen Antrag zurückgewiesen. Da ist bei den Kosten dann ebenfalls nicht mehr bei rumgekommen...
Ich habe gerade vorgestern auch einen solchen Antrag zurückgewiesen. Da ist bei den Kosten dann ebenfalls nicht mehr bei rumgekommen...
~ Grüßle ~
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