...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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maka2
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#1
18.04.2012, 10:33
Hallo,
hab schon wieder ne Frage. Familienrecht
Kann ich bei VKH auch die Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld geltend machen? Oder nur die "normalen" Gebühren?
LG, maka2
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Sonea
#2
18.04.2012, 10:35
Alles geltend machen. Was nicht erstattet werden kann, wird schon abgesetzt. :twisted:
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sansibar
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#3
18.04.2012, 10:35
Kommt darauf an, ob ihr zu den Bedingungen eines ortsansässigen RA beigeordnet seid oder nicht. Mit der Suchfunktion kommst du sicher weiter
Grüße - sansibar
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#4
18.04.2012, 10:35
Kommt drauf an, wie die Beiordnung gefaßt ist. Du wirst nicht drumrum kommen, den Beschluß zu finden.
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
Sowas kannst Du auch gut in einem Thread weiterverfolgen, da braucht es kein neues Thema für.
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maka2
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#5
18.04.2012, 10:37
Sorry, ich werd mir die Suchfunktion mal etwas genauer ansehen
LG,
maka2
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#6
18.04.2012, 20:35
sansibar hat geschrieben:Bedingungen eines ortsansässigen RA
Die gibt es nicht mehr, siehe § 121 Abs. 3 ZPO.