...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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SSchall
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#11
17.04.2012, 14:31
Ja, gerade
Also dann 30% für jeden weiteren aus der Bedarfsgemeinschaft?
Dann bei ner Verfahrensgebühr von 170 Euro 30% nehmen oder von der Geschäftsgebühr?
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Adora Belle
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#12
17.04.2012, 14:49
Erhöhungen werden auf Geschäfts- und Verfahrensgebühren angewendet. Wie gerechnet wird, steht auch in der Gebührenziffer: bei Betrags-rahmengebühren erhöhen sich der Mindest- und Höchstbetrag um 30 % .
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SSchall
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#13
17.04.2012, 15:51
Also so?
VV-Nr. 2400 RVG 240,00 €
Geschäftsgebühr Sozialsache
VV-Nr. 1008 RVG 72,00 €
Erhöhung mehrere Auftraggeber
VV-Nr. 3103 RVG 170,00 €
Nachprüfung im Verwaltungsverfahren
VV-Nr. 1008 RVG 51,00 €
Erhöhung mehrere Auftraggeber
VV-Nr. 3106 RVG 200,00 €
Terminsgebühr Sozialgericht
VV-Nr. 1005 RVG 280,00 €
Einigungsgebühr
Auslagen nach VV-Nr. 7002 RVG 40,00 €
Summe netto 1.053,00 €
19% USt 200,07 €
Summe brutto 1.253,07 €
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Liesel
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#14
17.04.2012, 16:02
Jep (wobei ich die "Erhöhungsgebühr" nicht extra ausweise, sondern es ist eine VG mit Erhöhung).
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