Abrechnung Sozialrecht - Heizkosten welche Gebühren?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
SSchall
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#1

17.04.2012, 14:06

Hallo zusammen,

haben mit PKH eine Sache vor dem Sozialgericht wegen Heizkosten - Jobcenter. Rechne ich das nach dem Gegenstandswert oder nach Rahmen ab?
Brooke
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#2

17.04.2012, 14:12

hallo,

Sozialgericht wird grundsätzlich nach den Rahmengebühren abgerechnet, Nr. habe ich grad nicht im Kopf, aber beachten, falls ein Widerspruchsverfahren vorausgegangen ist, dann die VG i. H. von 170 € annehmen .

und die Erhöhungsgebühren nicht vergessen, falls Bedarfsgemeinschaft :lol:
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#3

17.04.2012, 14:19

Welche ist die Erhöhungsgebühr?
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#4

17.04.2012, 14:19

Sozialgericht wird grundsätzlich nach den Rahmengebühren abgerechnet
Das stimmt nicht, siehe § 3 RVG. :wink:
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#5

17.04.2012, 14:24

SSchall hat geschrieben:Welche ist die Erhöhungsgebühr?
1008 VV RVG
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#6

17.04.2012, 14:25

Danke, aber ist es jetzt wirklich nach Betragsrahmen abzurechnen? Dann wäre die 1008 dazu doch auch falsch oder nicht?
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#7

17.04.2012, 14:27

1. Ja
2. Warum?
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#8

17.04.2012, 14:27

pepples

stimmt natürlich mit § 3

aber habe mich vielleicht falsch ausgedrückt, wollte nur damit sagen, dass Heizkosten od. ähnliches nichts zu sagen haben bzg. Gegenstandswert od. so
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#9

17.04.2012, 14:27

Aj, weil die 1008 nach einem Gegenstandswert berechnet wird...
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#10

17.04.2012, 14:29

Aj, schon mal 1008 komplett gelesen?
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