Hallo zusammen,
haben mit PKH eine Sache vor dem Sozialgericht wegen Heizkosten - Jobcenter. Rechne ich das nach dem Gegenstandswert oder nach Rahmen ab?
Abrechnung Sozialrecht - Heizkosten welche Gebühren?
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hallo,
Sozialgericht wird grundsätzlich nach den Rahmengebühren abgerechnet, Nr. habe ich grad nicht im Kopf, aber beachten, falls ein Widerspruchsverfahren vorausgegangen ist, dann die VG i. H. von 170 € annehmen .
und die Erhöhungsgebühren nicht vergessen, falls Bedarfsgemeinschaft
Sozialgericht wird grundsätzlich nach den Rahmengebühren abgerechnet, Nr. habe ich grad nicht im Kopf, aber beachten, falls ein Widerspruchsverfahren vorausgegangen ist, dann die VG i. H. von 170 € annehmen .
und die Erhöhungsgebühren nicht vergessen, falls Bedarfsgemeinschaft
- Pepples
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Das stimmt nicht, siehe § 3 RVG.Sozialgericht wird grundsätzlich nach den Rahmengebühren abgerechnet
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- Liesel
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1008 VV RVGSSchall hat geschrieben:Welche ist die Erhöhungsgebühr?
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pepples
stimmt natürlich mit § 3
aber habe mich vielleicht falsch ausgedrückt, wollte nur damit sagen, dass Heizkosten od. ähnliches nichts zu sagen haben bzg. Gegenstandswert od. so
stimmt natürlich mit § 3
aber habe mich vielleicht falsch ausgedrückt, wollte nur damit sagen, dass Heizkosten od. ähnliches nichts zu sagen haben bzg. Gegenstandswert od. so
- Liesel
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Aj, schon mal 1008 komplett gelesen?
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