Streitwert Sozialgericht
- PeeDee
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Als die mit zum ersten Mal geschreiben haben, hab ich auch gedacht, da war einer am Werk, der hatte keine Lust sein Köpfchen anzustrengen. Aber das hatte ich jetzt schon das zweite Mal, dass ich mit irgendeinen Streitwert aus den Figern saugen soll.
Muss mal nachsehen, ob das dre selbe Sachbearbeiter ist...
Hab die Klage auf jeden Fall wieder ohne Streitwert rausgeschickt gestern abend.
Nu warte ich auf Post![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Muss mal nachsehen, ob das dre selbe Sachbearbeiter ist...
Hab die Klage auf jeden Fall wieder ohne Streitwert rausgeschickt gestern abend.
Nu warte ich auf Post
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Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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Für die Zukunft: Ich hab hier diese Seite gefunden:
http://www.ra-kotz.de/gebuehren_sozr.htm" target="blank
Demnach kann man den SW entweder nach eigenem Ermessen festsetzen oder EUR 5.000,00 nehmen. Hab es zwar noch nicht selber ausprobiert, aber falls nochmal jemand dieses Problem hat....
Im SGG steht leider sonst nur noch das hier
§ 155 (1) Der Vorsitzende kann seine Aufgaben nach den §§ 104, 106 bis 108 und 120 einem Berufsrichter des Senats übertragen.
(2) Der Vorsitzende entscheidet, wenn die Entscheidung im vorbereitenden Verfahren ergeht,
1.über die Aussetzung und das Ruhen des Verfahrens;
2.bei Zurücknahme der Klage oder der Berufung, Verzicht auf den geltend gemachten Anspruch oder Anerkenntnis des Anspruchs, auch über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe;
3.bei Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache, auch über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe;
4.über den Streitwert;
5.über Kosten.
In dringenden Fällen entscheidet der Vorsitzende auch über den Antrag nach § 86b Abs. 1 oder 2.
(3) Im Einverständnis der Beteiligten kann der Vorsitzende auch sonst anstelle des Senats entscheiden.
(4) Ist ein Berichterstatter bestellt, so entscheidet dieser anstelle des Vorsitzenden.
Im Zweifel stimme ich also zu, dass man ggf. einfach den SW vom Gericht festsetzen lassen sollte, die Gerichtsgebühr ist ja auch pauschal, dafür braucht mans erstmal eh nicht.
http://www.ra-kotz.de/gebuehren_sozr.htm" target="blank
Demnach kann man den SW entweder nach eigenem Ermessen festsetzen oder EUR 5.000,00 nehmen. Hab es zwar noch nicht selber ausprobiert, aber falls nochmal jemand dieses Problem hat....
Im SGG steht leider sonst nur noch das hier
§ 155 (1) Der Vorsitzende kann seine Aufgaben nach den §§ 104, 106 bis 108 und 120 einem Berufsrichter des Senats übertragen.
(2) Der Vorsitzende entscheidet, wenn die Entscheidung im vorbereitenden Verfahren ergeht,
1.über die Aussetzung und das Ruhen des Verfahrens;
2.bei Zurücknahme der Klage oder der Berufung, Verzicht auf den geltend gemachten Anspruch oder Anerkenntnis des Anspruchs, auch über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe;
3.bei Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache, auch über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe;
4.über den Streitwert;
5.über Kosten.
In dringenden Fällen entscheidet der Vorsitzende auch über den Antrag nach § 86b Abs. 1 oder 2.
(3) Im Einverständnis der Beteiligten kann der Vorsitzende auch sonst anstelle des Senats entscheiden.
(4) Ist ein Berichterstatter bestellt, so entscheidet dieser anstelle des Vorsitzenden.
Im Zweifel stimme ich also zu, dass man ggf. einfach den SW vom Gericht festsetzen lassen sollte, die Gerichtsgebühr ist ja auch pauschal, dafür braucht mans erstmal eh nicht.