Hallo liebes Foreno,
in einer ZV-Angelegenheit hat der GV einmal 2005 einen Termin zur EV festgesetzt. Wir haben daraufhin gegenüber unserer Mandantschaft die 0,3 VG abgerechnet für die Abgabe der EV.
Jetzt hat der Gerichtsvollzieher im Jahre 2011 noch einmal einen Termin zur EV anberaumt, an dem der Schuldner nicht erschienen ist. Wir haben Haftbefehl beantragt. Kann ich jetzt noch mal eine 0,3 VG abrechnen für die EV?
Danke im Voraus.
Termin zur Abgabe der Eidesstattliche Versicherung, 2 x
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Natürlich kannst du das, es sind ja 6 Jahre vergangen.
Grundsätzlich kannst du dem Schuldner die e. V. alle drei Jahre abnehmen lassen, sofern du nachweisen kannst, dass er Zahlungen nicht leisten kannst, d. h. du musst einen Kombiauftrag machen, um die Voraussetzung für die e. V. zu schaffen.
0,3 Gebühr Sachpfändung aus Streitwert
zzgl.
0,3 Gebühr für e. V. aus max. 1.500,00 €, sofern diese tatsächlich abgenommen wird.
Für diesen neuen Auftrag fallen auch neue Gebühren an. Gleiches würde auch gelten, wenn du die e. V. nach 809 ZPO erneut abnehmen lässt, weil dein Schuldner Vermögen erworben hat. Auch hier fällt die Gebühr m. E. wieder neu an.
Liebe Grüße
Grundsätzlich kannst du dem Schuldner die e. V. alle drei Jahre abnehmen lassen, sofern du nachweisen kannst, dass er Zahlungen nicht leisten kannst, d. h. du musst einen Kombiauftrag machen, um die Voraussetzung für die e. V. zu schaffen.
0,3 Gebühr Sachpfändung aus Streitwert
zzgl.
0,3 Gebühr für e. V. aus max. 1.500,00 €, sofern diese tatsächlich abgenommen wird.
Für diesen neuen Auftrag fallen auch neue Gebühren an. Gleiches würde auch gelten, wenn du die e. V. nach 809 ZPO erneut abnehmen lässt, weil dein Schuldner Vermögen erworben hat. Auch hier fällt die Gebühr m. E. wieder neu an.
Liebe Grüße
Hat der Schuldner 2005 die Vermögensversicherung abgegeben oder wie wurde damals das Verfahren beendet?
Es hätte sein können, dass das Verfahren aus nicht nachvollziehbaren Gründen im Jahre 2005 nicht weiter betrieben worden wäre.
Also wie Beitrag 2
Also wie Beitrag 2
Ich muss noch dazu sagen: Wir hatten im Jahre 2005 einen Kombi-ZV-Auftrag gemacht und das wars. D. h. einen weiteren Kombiauftrag im Jahre 2011 haben wir nicht gemacht, nur den einen. Der GV hat von selbst einen weiteren Termin (2011) zur EV festgelegt. Schulder hat vorher Raten gezahlt. Die Hälfte der Forderung ist ungefähr bezahlt. Immer noch wie Beitrag 2?
Sind die Zahlungen von 2005 bis 2011 alle über den GV erfolgt? Hatte dieser also während der gesamten Zeit den Titel?