Nachträglicher KFA nach 3 Jahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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suesmau
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#1

02.04.2012, 12:02

Hallo,

habe in einer Vollstreckungsakte gerade gemerkt, dass wir vergessen haben die Kosten des Verfahrens gegen die Gegenseite festsetzen zu lassen. Verjähren die Ansprüche hierauf auch nach 3 Jahren? Oder kann ich diese immer noch festsetzen lassen?

Das ist damals irgendwie untergegangen. :oops:

Danke
gkutes

#2

02.04.2012, 12:06

*edit* :oops:
Zuletzt geändert von gkutes am 02.04.2012, 12:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Adora Belle
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#3

02.04.2012, 12:08

Ähm. Wohl im Thread verrutscht. :wink:

Du kannst immer noch festsetzen lassen. Der Anspruch ist dem Grunde nach tituliert.
Engess
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#4

02.04.2012, 12:09

Soweit ich das weiß kannst Du immer noch festsetzen lassen. So lange bis dein Urteil verjährt ist. Da ist die Kostenentscheidung miteinbegriffen.
suesmau
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#5

02.04.2012, 12:20

Danke werde ich machen. :thx
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