Hallo,
habe in einer Vollstreckungsakte gerade gemerkt, dass wir vergessen haben die Kosten des Verfahrens gegen die Gegenseite festsetzen zu lassen. Verjähren die Ansprüche hierauf auch nach 3 Jahren? Oder kann ich diese immer noch festsetzen lassen?
Das ist damals irgendwie untergegangen.
Danke
Nachträglicher KFA nach 3 Jahren
- Adora Belle
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Ähm. Wohl im Thread verrutscht.
Du kannst immer noch festsetzen lassen. Der Anspruch ist dem Grunde nach tituliert.
Du kannst immer noch festsetzen lassen. Der Anspruch ist dem Grunde nach tituliert.