![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Sachverhalt: Widerspruch gegen Bescheid eingelegt, wurde nicht anerkannt - also Klage. Dann Verfahren vor dem Sozialgericht, Termin und es erfolgte Anerkenntnis. Die außergerichtlichen Kosten wurden als notwendig anerkannt und werden erstattet.
Jetzt habe ich halt die 2400 für das außergerichtliche Verfahren gegenüber dem Gegner abgerechnet; die üblichen 309,40 Euro und der Rechtsschutzversicherung des Mandanten haben wir die gerichtlichen Gebühren in Rechnung gestellt.
Jetzt bekamen wir ein Fax von der Rechtsschutz, dass nach deren Unterlagen ein Kostenerstattungsanspruch zu deren Gunsten bestehen würde. Ist das richtig? Hätte ich die Geschäftsgebühr anrechnen müssen?