Vergütung Nachtragsliquidator

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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MelRu
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#1

22.03.2012, 15:42

Hallo allerseits,

meine erste Frage hier und dann gleich so was:

Mein Chef wurde zum Nachtragsliquidator einer GmbH & Co. KG bestellt wg. Prüfung und ggf. Erteilung einer Löschungsbewilligung einer Grundschuld. Die Löschungsbewilligung wurde auch erteilt. Welche Gebühren kann ich hier abrechnen? In einem anderen Beitrag hier habe ich gelesen, dass wie ein Insolverwalter abgerechnet werden soll, da die Tätigkeiten ja vergleichbar sind. Find ich jetzt aber nicht unbedingt. Hat hier jemand Erfahrung?

Vielen Dank schon mal und VG, Melanie
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