Hallo zusammen :wink1 ,
ich habe ein Problem mit der Gegenstandswertberechnung im Arbeitsrecht bzw. mit der Begründung gegenüber der RSV.
Und zwar:
Mandant wird von uns außergerichtlich Vertreten. Wir haben nun mit der Gegenseite einen Vergleich geschlossen. Für unseren Mdt. haben wir 3 positive Deckungszusage, für den Aufhebungsvertrag, die Überstundenabgeltung und für die Ansprüche aus der Zusatzvereinbarung, von der RSV erhalten.
Bin der Meinung, dass ich nun alle im Vertrag geregelten Punkten zusammenziehen kann (habe ich zumindestens so im I-Net gefunden):
Aufhebungsvertrag: (Dienstwagen + jährliches Bruttogehalt + Bonuszahlungen + Rente + Aktien+ u.ä. = x / 12 Monate = y * 3 ) habe nun einen Streitwert i.H.v. ca. 38.000 €
Ist dem so und wenn ja, wo finde ich die Rechtsgrundlage bzw. Rechtssprechung für meine Vermutung?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, da ich von Arbeitsrecht noch keine Ahnung habe und es die erste Akte ist, die ich in dem neuen Rechtsgebiet in der Hand habe.
Streitwertberechnung Arbeitsrecht
- Anahid
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Wenn durch den Aufhebungsvertrag mehrere Sachen geregelt werden, kannst Du selbstverständlich die Streitwerte der einzelnen Angelegenheit zusammenrechnen. Steht unter anderem im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, 19. Auflage, Gegenstandswert RN. 243.
Bzgl. Deiner berechnung weiß ich natürlich nicht, ob die so richtig ist. Dafür müsste ich die Vereinbarung kennen. Falsch erscheint mir schonmal das jährliche Bruttogehalt. Der Aufhebungsvertrag selbst bemisst sich i.d.R. nach dem dreimonatigen Bruttogehalt.
Bzgl. Deiner berechnung weiß ich natürlich nicht, ob die so richtig ist. Dafür müsste ich die Vereinbarung kennen. Falsch erscheint mir schonmal das jährliche Bruttogehalt. Der Aufhebungsvertrag selbst bemisst sich i.d.R. nach dem dreimonatigen Bruttogehalt.
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- Riprie
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@Anahid:Aber dreimonatiges Brutto inkl. Weihnachstgeld oder?
@caro_85: Und beim Dienstwagen weiß ich jetzt nicht was Du da angerechnet hast, da berechnet sich der Streitwert nach der Höhe des zu versteuernden geldwerten Vorteils, wenn ich das recht in Erinnerung habe.
@caro_85: Und beim Dienstwagen weiß ich jetzt nicht was Du da angerechnet hast, da berechnet sich der Streitwert nach der Höhe des zu versteuernden geldwerten Vorteils, wenn ich das recht in Erinnerung habe.
- Anahid
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Ja Riprie; einschließlich Weihnachtsgeld (und Urlaubsgeld, falls das regelmäßig gewährt wird), entsprechend der Höhe des auf 3 Monate entfallenden Betrages.
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Huhu, im Arbeitsrecht handelt es sich oft um verschiedene Angelegenheiten, die Du einzeln abrechnen kannst. Daher wohl auch die 3 Deckungszusagen. Die Berechnung aller Einkünfte :12 x 3 ist richtig für den Aufhebungsvertrag. Bei Freistellung oder Vereinbarung über Zeugnis, Zahlungen kann man hier den Streitwert erhöhen.