Kostenausgleichantrag - Kosten der Säumnis

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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worldi
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#1

19.03.2012, 17:07

Kostenausgleichsantrag für den Beklagten


… die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu 5 % und die Beklagte zu 95 % zu tragen mit Ausnahme der durch die Säumnis des Beklagten im Termin vom … entstandenen Kosten, die der Beklagte vorab zu tragen hat


Streitwert: 5000 €

Mein Vorschlag: 1,3 3100 (5.000 €)

Die Klägerseite hat eine 1,3 3100 und 1,2 3104 nebst Auslagen zur Festsetzung beantragt.

Würdet ihr meinem Vorschlag folgen?
gkutes

#2

19.03.2012, 17:09

vll solltest du auch noch den sachverhalt schildern :pfeif wie soll man denn angefallene Gebühren anhand der KGE raten??
chebakatze
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#3

19.03.2012, 17:12

Die Formulierung "Ausnahme der durch die Säumnis des Beklagten im Termin vom … entstandenen Kosten, die der Beklagte vorab zu tragen hat" irritiert ein wenig. So einen Fall hatte ich auch noch nicht.
Die Kosten der Säumnis betragen doch nur 0,5 3105.
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#4

19.03.2012, 17:12

Weshalb bekommt ihr keine TG? Es scheint ja nach dem VU noch weitergegangen zu sein. Der SV ist ja mehr als dünne. :kopfkratz
Zuletzt geändert von 13 am 19.03.2012, 17:54, insgesamt 1-mal geändert.
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#5

19.03.2012, 17:14

chebakatze hat geschrieben:Die Formulierung "Ausnahme der durch die Säumnis des Beklagten im Termin vom … entstandenen Kosten, die der Beklagte vorab zu tragen hat" irritiert ein wenig. So einen Fall hatte ich auch noch nicht.
Die Kosten der Säumnis betragen doch nur 0,5 3105.
Nana, wir befinden uns im RVG, da gibt es für die Säumnis keine extra Gebühren mehr. Wie schon häufig hier angesprochen: In aller Regel kann es sich bei den Säumniskosten nur um Reisekosten zum Termin handeln.
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chebakatze
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#6

19.03.2012, 18:11

Richtig ;-). Stand gedanklich auf dem Schlauch.
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