Gegenstandswert oder Streitwert??????????

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Milly
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#1

29.08.2007, 09:57

Ich brauche HILFEEEEEEEEE!!!!

Wann schreibt man Gegenstandwert
und wann schreibt man Streitwert??

Ich blick da nicht durch...

:oops:
Kimmy

#2

29.08.2007, 10:00

Hast Du da gerade einen bestimmten Fall? Wir schreiben eigentlich immer nur "Wert" :-) geschickt drumherum... Aber sonst - weiß auch nicht so genau - würde ich vielleicht sagen Gegenstandswert außergerichtlich und Streitwert gerichtlich. Aber an und für sich dürfte das keinen Unterschied machen...
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butterflybabe
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#3

29.08.2007, 10:04

Wenn mich nicht alles täuscht, spricht das RVG von Gegenstandswert und die ZPO von Streitwert.

Wir schreiben bei Kostenrechnungen immer GW. Wenn die zB SW-Festsetzung beantragen, schreiben wir Streitwert.

Müsste aber immer das gleiche sein.
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Bino
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#4

29.08.2007, 10:05

Ich denke auch, fürs Gericht ist es der Streitwert und für die Gebührenabrechnungen der Gegenstandswert:
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Mondelfin

#5

29.08.2007, 10:06

Also ich hab das so gelernt, dass der Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren und der Streitwert für die Gerichtskosten angesetzt wird. Bei uns steht daher immer Gegenstandswert auf den Rechnungen :)

Insbesondere bei Unterhalt in Familiensachen ist da schon ein Unterschied :wink:
Bambi

#6

29.08.2007, 10:06

Hallöchen!

Zwischen Gegenstandswert und Streitwert gibt es keinen Unterschied. Hast Du ein RVG für Anfänger? Dann guck mal unter Gegenstandswert.. ..dort wird auf Streitwert verwiesen.. :wink:

Unterschiede gibt's nur zwischen Geschäftswert und Gegenstandswert. Ersteren gibt es nur im Norariat.

L.G. Bambi
StineP

#7

29.08.2007, 10:15

"Die Höhe der Anwaltsgebühren ist - wie bei den an das Gericht zu zahlenden Gerichtsgebühren - in den meisten Fällen abhängig vom Gegenstandswert (außergerichtliches Verfahren) der Angelegenheit, auch Streitwert (gerichtliches Verfahren) genannt."

Warum so kompliziert, wenn es auch einfach geht???
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lady_lydili
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#8

29.08.2007, 10:31

:zustimm stine. genauso hätte ich es auch erklärt.
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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Pepsi
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#10

30.08.2007, 09:04

letztendlich ist es egal, wie mans nennt, RA MIcro schreibt immer Gegenstandswert. Ne Vorschrift gibts dafür nicht
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