...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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julinda
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#1
15.03.2012, 12:11
Hallo Ihr!
Leider habe ich von der Arbrechnung im Arbeitsrecht mal gar keine Ahnung
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Villeicht könnt Ihr mir weiterhelfen
Also, alles betrifft einen Vorgang:
Es wurden mehrere Abmahnungen ausgesprochen, schriftl. Stellung genommen zu Fragen nach Urlaubsgewährung, Stundenzahl, Versetzung und Überstunden, dann wurde eine Kündigung ausgesprochen und letztlich (zwecks Vermeidung einer Kündigungsschutzklage) eine Abwicklungsvereinbarung getroffen.
Wie kann ich hier - außergerichtlich - abrechnen?
Vielen lieben Dank!!!!
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Anahid
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#2
15.03.2012, 12:50
Wie wäre denn Dein Vorschlag?
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julinda
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#3
15.03.2012, 14:00
Also aus dem Bauch heraus würde ich 3 x abrechnen:
Abmahnungen = 1,3 GG aus 3 x Brutto
Kündigung + Vereinbarung = 1,3 GG + 1,5 Einigung aus 3 x brutto
Stellungnahmen= 1,3 GG aus Lohnwert Urlaubszeitraum (wg. Urlaubsgewährung) + Minderung für 3 Jahre (wg. Herabsetzung Stundenzahl) + 1 x Brutto (wg. Versetzung).
Ein Wert wg. Überstunden ........ keine Idee
![Weinen :cry:](./images/smilies/icon_cry.gif)
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#4
15.03.2012, 16:47
Da das eine Angelegenheit ist, die mit Kündigung und Abwicklungsvereinbarung endet, bin ich nicht der Auffassung, dass Du 3 Abrechnungen machen kannst, sondern eine Abrechnung machen musst, in der Du die Streitwerte zusammenrechnest.
Für jede Abmahnung ist der Streitwert 1 Bruttogehalt. Wenn Du also 3 Abmahnungen gemacht hast, dann 3 Bruttogehälter für die Abmahnungen.
Für die Kündigung mit Abwicklungsvereinbarung auch 3 Bruttogehälter, also wärst Du dann schonmal bei 6 Bruttogehältern.
Die restlichen, von Dir bereits angegebenen Streitwerte hinzu. Für die Überstunden berechnest Du einfach den durchschnittlichen Stundenlohn aus dem Bruttolohn : Arbeitsstunden und diesen Stundenlohn mal der Anzahl der Überstunden. Das wäre dann der Wert für die Überstunden.
Das alles zusammengerechnet gibt den Wert für Deine GG.
Die EG bekommst Du aus dem 3-fachen Wert des Bruttolohns (es sei denn, in der Abwicklungsvereinbarung ist irgendetwas von den anderen Problemen mit geregelt, z.B. die Überstundenvergütung).
So müsste das m.E. richtig sein.
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#5
15.03.2012, 17:07
Ist das wirklich nur
eine Angelegenheit???? Hast Du da irgendwie ne Grundlage für???
Vielen vielen Dank
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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#6
15.03.2012, 17:32
Nö. Du hast doch selbst geschrieben, dass es einen Vorgang betrifft. Sind denn irgendwelche von den vorgenannten Problemen mit in der Vereinbarung erfasst? Denn das wäre ja dann der beste Hinweis auf eine einheitliche Sache.
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julinda
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#7
16.03.2012, 11:23
Mit einem Vorgang meinte ich, dass es derselbe Gegner war, sorry, sollte das unglücklich ausgrückt worden sein. Die Vereinbarung betraf allein die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses.
Also aus dem Bauch heraus hätte ich wirklich gesagt, dass das drei gesondert abzurechende "Vorgänge" sind.