Hallo Leute,
ich habe wieder mal eine ganz doofe Sache:
- Widerspruch gegen MB für Mdt eingelegt (keine Meldung zum ZivilG., war einziger Kontakt mit Gericht)
- danach nur außergerichtl. Korr. mit gegn. RA (schriftl. Verf. vom LG zwischenztl. angeordnet)
- nach diversen Telefonaten Einigung: Klagrücknahme o. KostenA. wenn RA-Geb. gegens. gezahlt,
es erfolgte auch Klagrücknahme d. Gegner o. Kostenantrag gem. Einigung.
Klar abzur. sind m.E.
3307, 3104 (Telef. Gegens. md Ziel Einigung), 1000 (Einigung außerger. erfolgt)
Was ist ggf. mit einer 2300er oder 3100er?
Viele Dank für Eure Hilfe
3307/3104/1000 in Verbund mit GG oder VG möglich?
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Es sind nur die von Dir zuerst genannten Gebühren 3307, 3104 und Einigungsgebühr entstanden. Hier aber nur die 1003, weil der Gegenstand gerichtlich anhängig war. Weitere Gebühren habt Ihr nicht verdient. Weder habt Ihr einen Antrag gestellt, der die 3100 auslösen konnte, noch habt Ihr vorgerichtlich vertreten.
Übrigens schadet es nicht, hier in vollständigen Wörten zu schreiben. Was Du da verzapft hast, liest sich grausig.
Übrigens schadet es nicht, hier in vollständigen Wörten zu schreiben. Was Du da verzapft hast, liest sich grausig.
- Adora Belle
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Es wird ja so viel Zeit sein, das Gesetz nachzulesen? Da steht bei 1003 Über den Gegenstand ist ein anderes gerichtliches Verfahren als ein selbständiges Beweisverfahren anhängig. Ob Ihr da tätig wart oder nicht, ist egal.