Anrechnung Geschäftsgebühr im gerichtl. Mahnverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#1

14.02.2012, 12:04

Folgender Sachverhalt:

Mit Gegnerin außergerichtliche Ratenvereinbarung getroffen, die neben Hauptforderung auch vorgerichtliche Geschäftsgebühr + Einigungsgebühr enthält. Zahlungseingänge werden gem. Vereinbarung nach § 367 BGB verrechnet.

Die Gegnerin hat zwischenzeitlich Raten von insgesamt EUR 500,- bezahlt, die auch auf die Kosten insgesamt angerechnet worden sind, also Kosten vollständig getilgt.

Jetzt hat sie die Ratenzahlung eingestellt. Es soll Mahnbescheid beantragt werden. Nach meiner Forderungsaufstellung steht nur noch (restliche) Hauptforderung offen.

Muss die vorgerichtliche Geschäftsgebühr im Mahnverfahren auf die Verfahrensgebühr angerechnet werden oder nicht ??

Meine Kollegin meinte, dass eine Anrechnung nicht stattfindet, da Gegenstand des Mahnverfahrens nur noch die reduzierte Hauptforderung ist. Im übrigen seien die vorgerichtlichen Kosten bereits bezahlt und damit nicht mehr Gegenstand des Mahnverfahrens.

Ich meine aber, dass angerechnet werden muss, da die vorgerichtliche Geschäftsgebühr hinsichtlich der Hauptforderung entstanden ist. M.E. spielt es keine Rolle, ob diese von der Gegnerin bereits bezahlt worden sind.

Was sagt Ihr dazu ??
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#2

14.02.2012, 12:08

Du liegst richtig, angerechnet werden muss in jedem Fall.
Im übrigen seien die vorgerichtlichen Kosten bereits bezahlt und damit nicht mehr Gegenstand des Mahnverfahrens
Sind sie ja auch nicht, Du machst ja keine Kosten geltend, ändert aber nichts an der Anrechnungsvorschrift. 8)

BTW: Bitte änderen Deinen Beruf noch dahingehend, dass er eindeutig ist. :wink:
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#3

22.02.2012, 12:53

Hallo. Habe ein Problem. Wir haben einen Mandanten außergerichtlich vertreten und sodann MB beantragt, sodann hat Gegner Widerspruch eingelegt, es hat Termin stattgefunden. So, nun muss ichd ie Rechnungen schreiben, drei Stück, alle unterschiedliche Gegenstandswerte. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

1. außergerichtlich GW: 2.357,79 €
1,3 GG 2300 209,30 €
Pauschale 20,00 €
Ust 43,57 €
Summe: 272,87 €

2. Mahnverfahren GW: 753,53 €
1,0 VG 3305 65,00 €
Anrechnung 0,65 GG (aus 753,53 €) 42,25 €
Summe: 22,75 €
Auslagen 13,00 €
Ust 6,79 €
GK für MB 23 €
Summe: 65,54 €

3. gerichtlich GW: 1.099,80 €
1,3 VG 3100 110,50 €
Anrechnung 1,0 VG 3305 65,00
Summe: 45,50 €
1,2 TG 3104 102,00 €
1,0 EG 1003 85,00
Pauschale 20,00 €
FK 7003 9,00 €
AG 7005 20,00 €
Ust 53,49 €
Summe: 334,99 €

Sind alle Rechnungen korrekt so?
Auch mit den Anrechnungen?

Danke schon Mal!
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Liesel
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#4

22.02.2012, 13:01

Ist in dem SW für das Klageverfahren auch ein Teil vom außergerichtlichen SW dabei, welcher nicht im Mahnverfahren mit geltend gemacht wurde? Hoffe, das ist einigermaßen verständlich. :oops:
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#5

22.02.2012, 13:41

Also, außergerichtlicher SW (549,90 € Kosten unser Mandant und 1.007,89 Forderung Gegenseite), Mahnverfahren nur 549,90 € und unsere RA Gebühren...

Das Gericht hat den SW für den Rechtsstreit und den Vergleich auf 1.099,80 € festgesetzt...
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#6

22.02.2012, 13:45

Du schreibst "Forderung Gegenseite". Gibt es hier wechselseitige Ansprüche?
Wenn die Forderung der Gegenseite über die ihr vorgerichtlich korrespondiert habt, auch Gegenstand der Einigung ist, dann muss auch dafür eine Anrechnung der Geschäftsgebühr erfolgen, da der Teil ja in ein gerichtliches Verfahren übergegangen ist.
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#7

22.02.2012, 13:47

Aus welchen Forderungen setzt sich denn der gerichtliche SW zusammen?

Dann kannst du aber die Gebühr für den MB nur aus den 549,90 Euro berechnen.
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#8

22.02.2012, 14:56

stimmt... die 2. Rechnung bzgl. Mahnverfahren habe ich abgeändert mit SW 549,90 €...

Ja, es gab wechselseitige Ansprüche...

Die Parteien haben im Termin einen Vergleich geschlossen:

Die Parteien erklären den Rechtsstreit für erledigt und alle wechselseitigen Ansprüche sind ebenfalls erledigt...

Also muss ich bei der 3. Rechnung nochmal die GG anrechnen?????

Hilfe :(
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#9

22.02.2012, 15:58

nein, Anrechnung erfolgt nur einmal!

so is schon richtig jetz ;)
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#10

22.02.2012, 16:09

Also, ich hab das jetzt so gemacht:

1. außergerichtlich GW: 2.357,79 €
1,3 GG 2300 209,30 €
Pauschale 20,00 €
Ust 43,57 €
Summe: 272,87 €

2. Mahnverfahren GW: 549,90 €
1,0 VG 3305 45,00 €
Anrechnung 0,65 GG (aus 549,90 €) 29,25 €
Summe: 15,75 €
Auslagen 9,00 €
Ust 4,70 €
GK für MB 23 €
Summe: 52,45 €

3. gerichtlich GW: 1.099,80 €
1,3 VG 3100 110,50 €
Anrechnung 1,0 VG 3305 45,00 €
Summe: 65,50 €
1,2 TG 3104 102,00 €
1,0 EG 1003 85,00
Pauschale 20,00 €
FK 7003 9,00 €
AG 7005 20,00 €
Ust 57,29 €
Summe: 358,79 €



So in Ordnung???? Oder immernoch falsch ;-)
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