Abrechnung unter Beachtung v. § 15 III RVG falsch?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Adora Belle
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#11

07.02.2012, 16:00

Da muß es doch dann aber noch ein anderes Verfahren geben, in dem eine 1,3 VG aus den 1.500 angefallen sind. Auf diese 1,3 VG müßte die 0,8 VG wiederum angerechnet werden. Also kann man sie auch gleich rauslassen.
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Pepsi
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#12

07.02.2012, 16:01

@Pebbles: aber letztendlich wird die 0,8 Gebühr auf die Gebühr in dem eigentlichen Gerichtsverfahren angerechnet, somit kannste se auch gleich weglassen, man verdient ja schließlich insgesamt nur 1 x 1,3 VG über den Wert
Tami
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#13

07.02.2012, 16:13

Aber warum hat der Rechtspfleger dann nach unserem ersten KFA (der ja falsch war) auf § 15 Abs. 3 RVG verwiesen? Daraufhin hatte ich den KFA ja so gestellt, dass er einmal 1,3 und einmal 0,8 VG enthält (die nicht die Obergrenze überschreiten, so wie § 15 Abs. 3 es vorsieht). Und jetzt behauptet er ja wieder, dass die 0,8 raus muss.
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