Abrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Benutzeravatar
Steffi_1986
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 740
Registriert: 20.09.2007, 21:07
Software: RA Win 2000
Wohnort: zw. Nürnberg + München

#1

26.01.2012, 08:42

Liebe Forenos,

da ich in einer reinen Strafrechtskanzlei bin, bin ich in Abrechnungssachen was Zivilrecht betrifft nicht wirklich fit, ich hoffe ihr könnt mir daher helfen.

Mein Chef vertritt einen Mandanten in einer strafrechtlichen Angelegenheit; Mandant sitzt in U-Haft wg. Vorw. d. Vergewaltigung.

Mein Chef hat in einer der Verhandlungen mit 3 Geschädigten einen Vergleich ausgehandelt zu je 12.000,00 €.

Was kann ich hier abrechnen? Und ist mein Gegenstandswert dann 12.000,00 €? Habe ich dann hier REchnungen zu stellen?
Diese Vergleiche wurden im Strafverfahren protokolliert.

Weiter hat mein Chef einen Fitness-Vertrag mit einem jährlichen Wert von 1.200,00 € aufgelöst.
Auch hier meine Frage, kann ich hier eine Geschäftsgebühr abrechnen mit dem Gegenstandswert 1.200,00 €?

Weiter hat er ihn bei einer Schadensersatzforderung durch die Krankenkasse vertreten - übergegangene Ansprüche für GEschädigte. Er meint, der Streitwert dürfte hier ca. 20.000,00 € betragen (Jahresrente).

Was meint ihr hierzu? Vorallem, kann ich die Streitwerte auch so hernehmen?

Vielen Dank schonmal :wink1
Liebe Grüße

Steffi_1986
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14431
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

26.01.2012, 10:32

Steffi_1986 hat geschrieben:
Mein Chef hat in einer der Verhandlungen mit 3 Geschädigten einen Vergleich ausgehandelt zu je 12.000,00 €.

Was kann ich hier abrechnen? Und ist mein Gegenstandswert dann 12.000,00 €? Habe ich dann hier REchnungen zu stellen?
Diese Vergleiche wurden im Strafverfahren protokolliert.
Wie meinst Du das, Rechnungen stellen? Wem gegenüber willst Du das abrechnen? Mandant? Staatskasse wg. Beiordnung im Adhäsionsverfahren? RSV?

Entstanden ist eine 4143 sowie eine 1003 aus den zusammengerechneten Werten, also 12.000 EUR x 3, bzw. der beantragte Wert x 3.
Weiter hat mein Chef einen Fitness-Vertrag mit einem jährlichen Wert von 1.200,00 € aufgelöst.
Auch hier meine Frage, kann ich hier eine Geschäftsgebühr abrechnen mit dem Gegenstandswert 1.200,00 €?

Ja. Wenn der Wert der Restlaufzeit alledings geringer ist, nur noch dieser.
Benutzeravatar
Steffi_1986
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 740
Registriert: 20.09.2007, 21:07
Software: RA Win 2000
Wohnort: zw. Nürnberg + München

#3

26.01.2012, 10:49

Dem Mandanten gegenüber abrechnen.
Ich glaube es soll erstmals nur eine Aufstellung werden. Hier wird mein Chef dann allerdings sicherlich noch entgegenkommen, da das Strafverfahren gem. Honorarvereinbarung abgerechnet wird.

:thx
Liebe Grüße

Steffi_1986
Benutzeravatar
Steffi_1986
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 740
Registriert: 20.09.2007, 21:07
Software: RA Win 2000
Wohnort: zw. Nürnberg + München

#4

30.01.2012, 09:24

Wie sieht es denn bei der Schadensersatzforderung durch die Krankenkasse aus?- übergegangene Ansprüche für GEschädigte. Er meint, der Streitwert dürfte hier ca. 20.000,00 € betragen (Jahresrente).
Stimmt das? Und kann ich hier eine Geschäftsgebühr abrechnen?
Liebe Grüße

Steffi_1986
Antworten