1. allgemein Frage zur ZPO
2. dieser Thread passt hier nicht rein, habe aber kein passendes Topic gefunden oder bin blind
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
3. Zur Frage nun selbst:
Haben Klage aufgrund unseres Honorar eingeklagt. Beklagten haben Forderung + Gerichtskosten bezahlt, aber nur unter der Vereinbarung, dasswir die Klage zurücknehmen und keine Seite Kostenanträge stellt.
Zahlungseingang haben wir verbucht und dem Gericht mitgeilt, dass wir die Angelegenheit für erledigt erklären.
Gegenseite ist nun stinksauer und verweist auf die Vereinbarung. Diese wird nun unter Umständen entsprechende Anträge stellen.
Meine Frage nun: Kann man die Erledigung zurücknehmen und dafür die Klagerücknahme dem Gericht mitteilen?
M.E. hat die Gegenseite nun 2 Woche Zeit auf die Erledigungserklärung Stellung zu nehmen § 91 a ZPO.
In diesem Fall spielt es doch keine Rolle, wenn die Gegenseite Anträge stellt.
Wenn die Beklagten vor Rechthängigkeit gezahlt hätten, wäre es nie soweit gekommen. Dementsprechend hätten diese auch keine Kosten zu tragen.
Oder erkenne ich den Hintergrund nicht weshalb die Gegenseite wollte das wir die Klage zurücknehmen. Bei Klagerücknahme erhält man 2 von 3 GK wieder.
MfG
meJuly