Hallo ihr Lieben,
ich rechne gerade eine Sache ab, deren Streitwert bei unfassbaren 106,20 € liegt.
Wir waren nur außergerichtlich tätig. Mandant hat RSV - Kostendeckungszusage wurde erteilt für die außergerichtliche Tätigkeit.
Die Akte ist etwas dicker, weil wir sehr viel Schriftverkehr mit der Gegenseite und mit der Mandantin (blöde E-Mails) hatten. Mein Chef hätte daher gerne keine 1,3 GG 2300 sondern eine 1,5 GG 2300 abgerechnet.
Habe jetzt mal versucht, die Sache kurz und schmerzlos zu begründen:
"Die Geschäftsgebühr in Höhe von 1,5 ist in Ansatz zu bringen, da der umfangreiche Schriftverkehr mit der Gegenseite und der Mandantin in keinem Verhältnis zum Gegenstandswert steht."
Kann man das so Schreiben? Oder soll ich den letzten Teil ("... in keinem Verhältnis zum GW steht") weglassen? Würde es ausreichen zu schreiben: Schriftverkehr war umfangreich, wahrscheinlich nicht, oder?
Wäre euch für einen Tip dankbar.
Liebe Grüße
Begründung für erhöhte Geschäftsgebühr
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Ich denke, es schadet nicht, wenn du den Satz mit rein schreibst. Wahrscheinlich wird sich die RSV daran aber nicht stören und nur ne 1,3 abrechnen. Für nervige Mandanten kann ja die RSV nichts
- Adora Belle
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1,5 ist die Mittelgebühr. Gekappt wird auf 1,3, wenn die Sache weder schwierig noch umfangreich war. Bei Euch war sie umfangreich. Das dürfte zur Begründung reichen. Außerdem wäre die RSV bekloppt, wegen 5 EUR Differenz nochmal zu zicken, statt einfach zu überweisen.
: zustimm, wenn du dich an den §-INhalt hälst und vorträgst, dass die sache umfangreich und schwierig war, dann sollte die rsv wegen 5 euro kein fass aufmachen! Und wenn doch kann oder soll sich der mdt. selbst mit der rsv rumschlagen, schließen bekämt ihr für die abrechnung mit der rsv ja auch gebühren und - wenn kannst du dem mdt. immer noch die erhöhung in rechnung stellen ) naja macht man jetzt meist nicht, aber wer nicht hören will muss fühlen...
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