Hallo,
folgendes: Wir sind Kläger (insgesamt 4 Kläger). Wir haben Klage eingereicht und dann wurde die Klage abgewiesen. Im Endurteil steht nun drinnen, dass die Kläger je 22 % und Beklagte 12 % der Kosten zu tragen haben.
Jetzt haben wir einen KFB erhalten, in dem die Rechtspflegerin beide Kosten der Anwälte zusammengerechnet hat (ohne Gerichtskosten) und dann aus dem Gesamtbetrag gequotelt hat, so dass jeder Kläger € 70,98 an die Beklagte zu zahlen hat, die aber nur € 140,25 geltend gemacht hat. Ach und der Kläger zu 1 € 19,80 (GK) an die Beklagte zu zahlen hat. Wie geht das denn bitte wenn ich bei Klageeinreichung die GK schon voll bezahlt habe?
Meines Erachtens ist das falsch. Die Gesamtanwaltskosten (beide RA`s € 322,62) durch 88 % (€ 283,91) abzgl. unseren Anwaltskosten (€ 182,37) ergibt einen Betrag von € 101,34 den ich dann nochmal durch 4 teilen muss. Irre ich mich da?
Wenn ich mich nicht irren sollte, muss ich ja die sofortige Beschwerde einreichen samt Begründung. Kann ich die dann kurz halten und einfach schreiben komplett falsch, ich möchte den Abrechnungsweg sehen?
Ich bitte dringend um schnelle Antwort, da heute Fristablauf ist und die Rechtspflegerin nicht mehr zu erreichen ist.
Vielen lieben Dank im Voraus
KFB komplett falsch
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- Forenfachkraft
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Die GK waren 165,00, die wir bezahlt haben.
Der Rpfl ist heute nicht mehr erreichbar
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Wir leben alle unter dem gleichen Sternenhimmel,
aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
Liebe Grüße
Nati1985
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Nati1985
ja, so ist das mit dem letzten drücker
also mE müsstet ihr an den Beklagten 81,74 zahlen.
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- Forenfachkraft
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Achso, die Gerichtskosten sind schon bezahlt worden. Ich habe das getrennt gemacht:
Gesamtanwaltskosten 322,62 x 88 % = 283,91
283,91 - 182,37 (Unsere Anwaltskosten) = 101,54 (Gesamtbetrag)
165 GK x 88 % = 145,20 (die wir ja schon bezahlt haben)
165 GK - 145,20 = 19,80 (die die Beklagte noch an uns zahlen muss)
Ach wir haben des gleiche raus! Muss ich dem Gericht jetzt den richtigen Rechenweg hinformulieren oder wie mach ich das? Sorry für die blöde Frage, aber wenn man seit längerer Zeit für beratende Anwälte tätig ist, geht etwas unter
Gesamtanwaltskosten 322,62 x 88 % = 283,91
283,91 - 182,37 (Unsere Anwaltskosten) = 101,54 (Gesamtbetrag)
165 GK x 88 % = 145,20 (die wir ja schon bezahlt haben)
165 GK - 145,20 = 19,80 (die die Beklagte noch an uns zahlen muss)
Ach wir haben des gleiche raus! Muss ich dem Gericht jetzt den richtigen Rechenweg hinformulieren oder wie mach ich das? Sorry für die blöde Frage, aber wenn man seit längerer Zeit für beratende Anwälte tätig ist, geht etwas unter
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