Fiktivkosten einer Ehescheidung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
vandasonny
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#1

19.01.2012, 10:47

Halli Hallo,

ich bräuchte mal wieder etwas Hilfe...
Ich habe hier einen KFA vor mir zu liegen, in dem die Gegenseite als Mehrkosten die Differenz zwischen den entstandenen Gebühren und den Fiktivkosten geltend macht.

Kurz zum Hintergrund: Es geht um ein Scheidungsverfahren. Hierfür wurde Termin anberaumt. Kurz vor dem Termin wurde von der Ehefrau der Zugewinn anhängig gemacht. Dementsprechend hat sich das Verfahren hingezogen, es fanden mehrere Termine statt und der Streitwert ist dadurch natürlich auch angestiegen. Die Gegenseite erklärt jetzt, dass die Scheidung schon im ersten Termin ausgesprochen hätte werden können, wenn die EF nicht den Zugewinn geltend gemacht hätte.

Die Gegenseite hat nun zuerst die entstandenen Gebühren berechnet (nach dem gesamten Streitwert mit Zugewinn), dann hat sie die Kosten der Scheidung berechnet ohne den Zugewinn (bezeichnet sie als fiktive Scheidungskosten) die Mehrkosten will sie jetzt von der EF erstattet haben.

Meine Frage geht das? Ich weiß dass es im Strafrecht so etwas Ähnliches gibt aber doch nicht im Familienrecht oder? Die Scheidungsfolgesachen sind doch dazu da, dass man sie anhängig machen kann.

Ich soll jetzt hierzu Stellung nehmen und weiß ehrlich gesagt nicht wirklich, was ich hierzu sagen soll, außer dass es nicht nachvollziehbar ist. Den Rechtspfleger erreiche ich natürlich auch nicht.

Kann mir einer von Euch vielleicht helfen?

LG
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Adora Belle
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#2

19.01.2012, 11:14

Gleich nachdem Du Dein Profil um die berufliche Tätigkeit ergänzt hast. :D

Sehe ich das richtig, daß Ihr die Ehefrau vertretet?
vandasonny
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#3

19.01.2012, 11:26

erledigt :D

ja wir vertreten die Ehefrau, sind aber erst später in das Verfahren gekommen, da sie vorher einen anderen RA hatte.
Irilein
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#4

19.01.2012, 11:35

Also berechnet die Gegenseite die VG und die TG doppelt? Das geht noch nicht. Ich habe von so einer Abrechnung noch nie etwas gehört. Habe bis vor einem Jahr auch viel FamS gemacht, aber das erscheint mir doch etwas kurios! Über die Fahrtkosten zu dem "unnötigerweise" erfolgten Termin - der 1. - könnte man vielleicht noch reden, aber nicht über die vollen Gebühren
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#5

19.01.2012, 11:39

Wie lautet denn die Kostengrundentscheidung?
vandasonny
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#6

19.01.2012, 11:49

Ich habe so etwas auch noch nie gesehen und es hat auch eine Weile gedauert bis ich die Abrechnung überhaupt verstanden habe. Also er hat halt von den eigentlichen Gebühren die "fiktiven Gebühren" abgezogen, so dass ihm halt Mehrkosten entstanden sind.
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#7

19.01.2012, 11:53

Aber wo sind denn Mehrkosten entstanden? Doch nur bei den Fahrtkosten! Die TG gibt es doch ohnehin nur einmal und die VG ist am Ende aus dem höchsten Wert abzurechnen. Oder stehe ich jetzt auf dem Schlauch?
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#8

19.01.2012, 12:01

Ohne die
Adora Belle hat geschrieben:Kostengrundentscheidung?
braucht man doch gar nicht weiter zu diskutieren. Es muß erstmal klar sein, wer welche Kosten tragen soll.
vandasonny
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#9

19.01.2012, 12:03

Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Hinsichtlich der Kosten für den Zugewinnausgleich trägt die EF 80 % der EM 20 %.

Aber das hat meiner Meinung nach nichts mit irgendwelchen fiktiven Kosten zu tun oder stehe ich da jetzt auf dem Schlauch?
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#10

19.01.2012, 12:08

Ah, jetzt. Also die Kosten der Ehescheidung wurden gegeneinander aufgehoben. Das heißt Du meldest die Gesamtkosten des Verfahrens an, und der Rechtspfleger quotelt dann. Rein zur Klarstellung würde ich die Kosten der Ehescheidung nochmal konkret berechnen, also nur VG und TG aus dem Wert von Scheidung und ggf. VA. Die darüber hinausgehenden Kosten sind dann im Verhältnis 80:20 zu quoteln.

Sehe ich jetzt nicht so richtig das Problem. Die Gegenseite hat das doch ganz richtig gemacht. Nur sind die durch den Zugewinn entstandenen zusätzlichen Kosten eben nicht komplett von der Ehefrau zu tragen, sondern im ausgeurteilten Verhältnis.
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