Blöde Abrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Angela2609
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#1

19.01.2012, 10:55

Hallo,

ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr!

Sachverhalt:
Wir vertreten A gegen B, GW 430,00 € ohne Klageauftrag
Es passiert nix
A gibt uns Klageauftrag
Chef verhandelt mit B und es kommt zu einer Einigung
Es gab noch keine Klageschrift o.ä.

Ich würde wie folgt abrechnen:

1,3 GB 2300 VV RVG
Auslagen
Mwst

0,8 VG 3101 VV RVG
- 0,65 GB
1,2 TG 3104 (für das Verhandeln mit B)
1,5 EG 1000 (für die Einigung)
Auslagen
Mwst
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Adora Belle
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#2

19.01.2012, 11:11

Jep. Und die Frage?
Irilein
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#3

19.01.2012, 11:12

Genau so würde ich es auch machen :zustimm
Angela2609
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#4

19.01.2012, 11:51

chef hat mich total verunsichert und meinte ich könnte keine 1,5 einigungsgebühr nehmen
und müsste 1,3 verfahrensgebühr nehmen da klageauftrag

Es stand MEinung gegen Meinung :D

Aber dann hatte ich ja Recht :huepf :thx
Irilein
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#5

19.01.2012, 11:54

Ja ihr hattet ja auch Klageauftrag, aber vorzeitige Beendigung. Immer diese Chefs tztztz. :mrgreen:
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