Hallo liebes Forum,
wir haben zwei Kläger vertreten. Kostenentscheidung Kläger zu 1) bekommt Verfahrenskosten erstattet, Kläger zu 2) trägt Kosten selbst.
Die Gegenseite hat nun Beschwerde gegen den KFB eingelegt. Sie ist der Meinung, die Reisekosten und das Tages- und Abwesenheitsgeld sind nur hälftig festsetzbar. Ist das so??
Ich hab mich schon tot gesucht aber nichts Gescheites gefunden. Ich meine aber, wir mussten doch eh hinfahren, ergo sind diesselben Kosten entstanden wie wenn wir nur Einen vertreten hätten, dann kann man die doch nicht einfach kürzen??
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
Danke schon mal
Vertretung mehrerer Parteien - Reisekosten anteilig
ja, ich würde auch meinen, dass nur die Hälfte zu zahlen ist. Die Streitgenossen tragen ja die Kosten nach Kopfteilen.
der Rechtspfleger scheint ja anderer Meinung zu sein, wenn ihr es so festgesetzt bekommen habt. Vll rufst den mal an
der Rechtspfleger scheint ja anderer Meinung zu sein, wenn ihr es so festgesetzt bekommen habt. Vll rufst den mal an