Ich habe mal wieder eine gebührenrechtliche Frage:
Wir haben einen Mandanten (A) außergerichtlich vertreten bei einer Abmahnungsangelegenheit. Hier wurde nur A in Anspruch genommen und wir haben ne 1,5 Geschäftsgebühr abgerechnet.
Nun wurde gegen A und zwei weitere Mandanten (B + C) in derselben Angelegenheit eine einstweilige Verfügung erlassen. A hat eine RSV mit Selbstbeteiligung von 2.500,00 €, die eintrittspflichtig ist.
Wir haben jetzt Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung eingelegt und wollen abrechnen. Eine 1,3 Verfahrensgebühr + 2 x 0,3 Erhöhung also eine 1,9 Verfahrensgebühr und die 0,75 Geschäftsgebühr anrechnen. Dann wäre die Rechnung ja aber für die RSV günstiger und für B + C teurer.
Kann man auch gesonderte Rechnungen machen und der RSV die 1,3 Verfahrensgeb. abzgl. 0,75 Geschäftsgeb. + Auslagenpauschale + USt. in Rechnung stellen und B + C jeweils eine 0,3 Gebühr zzgl. USt.?
Wie müsste man korrekt abrechnen?
Vielen Dank bereits im Voraus