Mehrere Auftraggeber, ein Auftraggeber RSV mit Selbstbehalt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Mecki
Foren-Praktikant(in)
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Registriert: 29.11.2007, 10:23

#1

12.01.2012, 15:51

Ich habe mal wieder eine gebührenrechtliche Frage:

Wir haben einen Mandanten (A) außergerichtlich vertreten bei einer Abmahnungsangelegenheit. Hier wurde nur A in Anspruch genommen und wir haben ne 1,5 Geschäftsgebühr abgerechnet.

Nun wurde gegen A und zwei weitere Mandanten (B + C) in derselben Angelegenheit eine einstweilige Verfügung erlassen. A hat eine RSV mit Selbstbeteiligung von 2.500,00 €, die eintrittspflichtig ist.

Wir haben jetzt Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung eingelegt und wollen abrechnen. Eine 1,3 Verfahrensgebühr + 2 x 0,3 Erhöhung also eine 1,9 Verfahrensgebühr und die 0,75 Geschäftsgebühr anrechnen. Dann wäre die Rechnung ja aber für die RSV günstiger und für B + C teurer.

Kann man auch gesonderte Rechnungen machen und der RSV die 1,3 Verfahrensgeb. abzgl. 0,75 Geschäftsgeb. + Auslagenpauschale + USt. in Rechnung stellen und B + C jeweils eine 0,3 Gebühr zzgl. USt.?

Wie müsste man korrekt abrechnen?

Vielen Dank bereits im Voraus :thx
gkutes

#2

12.01.2012, 16:07

korrekterweise drittelst du die Rechnung. Und beim Drittel von A wird dann noch angerechnet

Es ist für alle Beteiligten am Ende immer günstiger, als wenn sie einzeln je einen Anwalt zahlen müssten
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