Halli Hallo...
ich hab da so ein kleines Problem...
Ich soll eine Kostenrechnung machen - is ja soweit kein Problem aber ich muss, da wir vorher aussergerichtlich Tätig waren die Geschäftsgebühr an die Verfahrensgebühr anrechnen... das is mir auch kla... ja und max. 0,75 is auch kla
Mein Problem liegt darin wie ich das dem tollen Programm der Datev klar mache, dass es in der Kostenrechnung die Geschäftsgebühr anrechnen soll...
Kann mir hier bitte jemand Helfen???
LG
Anrechnung Programm DATEV ??
-
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Ich habe da mal eine Frage
Ich arbeite mit Phantasy - Datev und möchte folgende Gebühren abrechnen
Außerger. Verfahren
1,3 Gebschäftsgebühr - 2 mdt. also 1,6 geb.
7002
zw
Selbstständ. BV
1,6 nach 3100 (2 Mdt.)
- 0,75 Anrechnung gem. Vorbemerkung Teil 3 (4)
1,2 nach 3104
7002
zw
Hauptsacheverfa.
1,6 nach 3100
- Anrechnung GEb. Selbstständiges Beweisverfahren (dürfte ja auch 0,75 sein?)
1,2 TG
7002
zw
7008
ES
So meine Frage... Bei Phantasy rechnet er die Verfahrensgeb. aus dem selbstst. BV beim Hauptsacheverfahren nicht an! Wieso. oder denke ich falsch
HILFE
Ich arbeite mit Phantasy - Datev und möchte folgende Gebühren abrechnen
Außerger. Verfahren
1,3 Gebschäftsgebühr - 2 mdt. also 1,6 geb.
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Selbstständ. BV
1,6 nach 3100 (2 Mdt.)
- 0,75 Anrechnung gem. Vorbemerkung Teil 3 (4)
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Hauptsacheverfa.
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- Anrechnung GEb. Selbstständiges Beweisverfahren (dürfte ja auch 0,75 sein?)
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- Frau Cindy
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Die Verfahrensgebühr des Beweisverfahrens wird vollständig auf die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens angerechnet. Weshalb DATEV das nicht automatisch macht, kann ich dir nicht beantworten. Wahrscheinlich kann man das aber irgendwo einstellen. Ansonsten gibst du die Anrechnung per Hand ein.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
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Aber wenn die Geb. Beweisverfahren durch GEschäftsgebühr auf 0,75 verringert ist, wird doch auch nur die restliche 0,75 Verfahrensgebühr auf die 1,3 Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens angerechnet. Richtig?
- Frau Cindy
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Nein. Du rechnest die Verfahrensgebühr voll an.
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- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Bei vorgeschaltetem Mahnverfahren musst Du auch auf die 3305 die GG anrechnen und trotzdem rechnest Du die 3305 auf die 3100 voll an.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.