Anrechnung Programm DATEV ??

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Nisi90
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#1

11.01.2012, 16:28

Halli Hallo...

ich hab da so ein kleines Problem...

Ich soll eine Kostenrechnung machen - is ja soweit kein Problem aber ich muss, da wir vorher aussergerichtlich Tätig waren die Geschäftsgebühr an die Verfahrensgebühr anrechnen... das is mir auch kla... ja und max. 0,75 is auch kla :D
Mein Problem liegt darin wie ich das dem tollen Programm der Datev klar mache, dass es in der Kostenrechnung die Geschäftsgebühr anrechnen soll...

Kann mir hier bitte jemand Helfen???

LG :thx
Muupsi
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#2

11.01.2012, 16:39

Wenn du in der Kostenrechnung die Geschäftsgebühr vor der Verfahrensgebühr eingibst, rechnet das Programm automatisch an.
Nisi90
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#3

11.01.2012, 16:58

Ahhhh so einfach is das also :lol:

:thx
Muupsi
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#4

11.01.2012, 17:01

Büddeschön :D
Lilly_Halle
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#5

18.09.2013, 11:01

Ich habe da mal eine Frage :)

Ich arbeite mit Phantasy - Datev und möchte folgende Gebühren abrechnen

Außerger. Verfahren
1,3 Gebschäftsgebühr - 2 mdt. also 1,6 geb.
7002
zw

Selbstständ. BV
1,6 nach 3100 (2 Mdt.)
- 0,75 Anrechnung gem. Vorbemerkung Teil 3 (4)
1,2 nach 3104
7002
zw

Hauptsacheverfa.
1,6 nach 3100
- Anrechnung GEb. Selbstständiges Beweisverfahren (dürfte ja auch 0,75 sein?)
1,2 TG
7002
zw
7008
ES



So meine Frage... Bei Phantasy rechnet er die Verfahrensgeb. aus dem selbstst. BV beim Hauptsacheverfahren nicht an! Wieso. oder denke ich falsch :)

HILFE
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Frau Cindy
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#6

18.09.2013, 11:08

Die Verfahrensgebühr des Beweisverfahrens wird vollständig auf die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens angerechnet. Weshalb DATEV das nicht automatisch macht, kann ich dir nicht beantworten. Wahrscheinlich kann man das aber irgendwo einstellen. Ansonsten gibst du die Anrechnung per Hand ein.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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#7

18.09.2013, 11:19

:thx
Lilly_Halle
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#8

18.09.2013, 11:20

Aber wenn die Geb. Beweisverfahren durch GEschäftsgebühr auf 0,75 verringert ist, wird doch auch nur die restliche 0,75 Verfahrensgebühr auf die 1,3 Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens angerechnet. Richtig?
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#9

18.09.2013, 11:22

Nein. Du rechnest die Verfahrensgebühr voll an.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
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Stephen Jay Gould
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#10

18.09.2013, 12:24

Bei vorgeschaltetem Mahnverfahren musst Du auch auf die 3305 die GG anrechnen und trotzdem rechnest Du die 3305 auf die 3100 voll an.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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