Kostenfestsetzung Beschwerde Zwangsvollstreckung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Salt88
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#1

10.01.2012, 10:22

Hallo :huepf

Folgendes:

Wir vollstrecken gegen SChuldner. Dieser legt Erinnerung ein (völlig unbegründet)
Gericht entscheidet, dass die sofortige Beschwerde des Schuldners kostenpflichtig verworfen wird. Ich muss nun hierüber einen kfa machen.

Wert des Verfahrens

0,3 Verf Geb. Nr. 3309 (?)
Auslagen
MwSt
???

eigentlich bestimmt ganz einfach aber...ich steh mal wieder aufm schlauch... :shock:

:thx 4 your help
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Pepples
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#2

10.01.2012, 10:36

Hallo :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Wir verweisen auf die Forenregeln (hier: 4.)

http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank

und den Hinweis des Moderatorenteams:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=12&t=52549" target="blank

Sollten nach Aufforderung zur Profilergänzung trotz weiterhin fehlender Angaben im Profil Antworten auf die Ausgangsfrage gegeben werden, werden wir diese bei Kenntnis ohne weiteren Kommentar löschen.


:thx
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gkutes

#3

10.01.2012, 11:21

erinnerung oder beschwerde?
zu erinnerung: http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/kei ... ung-317337" target="blank
Salt88
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#5

10.01.2012, 14:15

wieso denn Nr. 3500?? Keine ZV-Gebühr nach 3309??
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Adora Belle
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#6

10.01.2012, 14:20

Die Vollstreckungs-VG gibt es für die Vollstreckung. Die Beschwerde-VG für die Beschwerde.
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#7

10.01.2012, 14:28

Adora Belle hat geschrieben:Die Vollstreckungs-VG gibt es für die Vollstreckung. Die Beschwerde-VG für die Beschwerde.
Da muss man auch erst mal drauf kommen... :roll: :mrgreen: :mrgreen:
~ Grüßle ~
BildBild Bild

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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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Salt88
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#8

10.01.2012, 14:34

hmm...okay danke

Ich dachte nur weil die Beschwerde wegen der ZV stattfand..dass dann 0,3 anfällt. Okay dann nehm ich also die 3500 0,5 Gebühr

Vielen Dank :wink2
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