RSV zahlt Beratung ohne Grund nicht
Wir stellen die RE auf den MA aus, die RS bekommt aber Original, der MA zeitgleich eine unterzeichnete Zweitschrift der RE.
Wir stellen die Rechnung auf die Rechtsschutzversicherung aus; diese hat ja Kostenübernahme zugesagt. Mandant bekommt eine einfache Abschrift der Rechnung.
Wenn der Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, machen wir zwei Rechnungen, die Netto-Rechnung an die Rechtsschutzversicherung und die Brutto-Rechnung an den Mandanten, Zahlung der RSV in Abzug gebracht.
Gab bis jetzt noch nie Probleme
Aber ich werd' meinem Chef mal 'ne Änderung vorschlagen.
Wenn der Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, machen wir zwei Rechnungen, die Netto-Rechnung an die Rechtsschutzversicherung und die Brutto-Rechnung an den Mandanten, Zahlung der RSV in Abzug gebracht.
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- Liesel
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@Tosch: Ist aber definitiv verkehrt.
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Kann aber mal richtig lustige Probleme mit dem Finanzamt geben...Tosch hat geschrieben:Wir stellen die Rechnung auf die Rechtsschutzversicherung aus; diese hat ja Kostenübernahme zugesagt. Mandant bekommt eine einfache Abschrift der Rechnung.
Wenn der Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, machen wir zwei Rechnungen, die Netto-Rechnung an die Rechtsschutzversicherung und die Brutto-Rechnung an den Mandanten, Zahlung der RSV in Abzug gebracht.
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Die RSV bekommt immer nur eine Kopie der Rechnung, das Original geht immer an den Auftraggeber - im Normalfall also an den Mandanten. Die Kostenübernahme ist dabei völlig wumpe.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Habe heute gerade meine erste korrekte RSV-Abrechnung gemacht; mal gucken, ob Chef es überhaupt bemerktskugga hat geschrieben:Die RSV bekommt immer nur eine Kopie der Rechnung, das Original geht immer an den Auftraggeber - im Normalfall also an den Mandanten. Die Kostenübernahme ist dabei völlig wumpe.
Jetzt ist mir aber gerade eingefallen, dass wir eine RSV haben, mit denen wir alles nur telefonisch regeln; auch die Abrechnung erfolgt nur telefonisch und wir haben bislang dann nur eine interne Rechnung für unsere Akte gemacht, die aber nicht unterschrieben ist. Eine Originalrechnung in dem Sinne mit Briefkopf und Unterschrift exisitert in diesen Fällen gar nicht. Der Mandant hat dann natürlich auch keine Kopie erhalten (wo kein Original...). Also muss ich in diesem Fall dann auch eine Originalrechnung ausfertigen und an den Mandanten schicken? Alles andere wäre ja unlogisch.
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Tosch hat geschrieben:Jetzt ist mir aber gerade eingefallen, dass wir eine RSV haben, mit denen wir alles nur telefonisch regeln; auch die Abrechnung erfolgt nur telefonisch und wir haben bislang dann nur eine interne Rechnung für unsere Akte gemacht, die aber nicht unterschrieben ist. Eine Originalrechnung in dem Sinne mit Briefkopf und Unterschrift exisitert in diesen Fällen gar nicht.
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Warum hatte ich dieses Entsetzen nur befürchtet?Liesel hat geschrieben:Tosch hat geschrieben:Jetzt ist mir aber gerade eingefallen, dass wir eine RSV haben, mit denen wir alles nur telefonisch regeln; auch die Abrechnung erfolgt nur telefonisch und wir haben bislang dann nur eine interne Rechnung für unsere Akte gemacht, die aber nicht unterschrieben ist. Eine Originalrechnung in dem Sinne mit Briefkopf und Unterschrift exisitert in diesen Fällen gar nicht.
Wäre die Sache in dem Sinne besser, wenn wir für unsere Akte (wenn wir die Rechnung schon nicht rausschicken), zumindest eine unterschriebene Rechnung haben?
Ich habe in anderen Kanzleien mit dieser RSV nichts zu tun gehabt (ich glaube, die hat sich auch erst gegründet als ich hier schon gearbeitet habe) und in dem Vertrag zwischen ihr und uns steht eben drin, dass ALLES telefonisch geregelt wird und ums Verrecken kein einziges Schreiben an die rausgehen darf, auch keine Rechnung.
Aber vermutlich ist das Problem in dem Fall nicht, dass wir niemandem eine Rechnung schicken, sondern dass es schlicht keine offizielle, unterschriebene Rechnung gibt, oder?
Zu unserer Ehrenrettung sei übrigens gesagt, dass wir die Abrechnung auch als "interne Abrechnung" betiteln, also nicht so tun, als wäre ein Original dieser Rechnung irgendjemandem zugesandt worden.
Mir schwant übrigens grad böses...
Kostenfestsetzungsanträge haben ja auch keine Rechnungs- bzw. Steuernummer und wenn darauf direkt an uns gezahlt wird, machen wir auch nicht extra noch eine Originalrechnung an den Mandanten, sondern einfach eine interne Rechnung für uns, auf die wir die Zahlung der Gegenseite verbuchen können.
Vermutlich auch nicht korrekt, oder?
Ich war so froh, dass ich mir nach meiner Ausbildung abgewöhnen konnte, Rechnungen auf den Gegner auszustellen bei Aufforderungsschreiben (so wurde es mir nämlich beigebracht) und jetzt tauchen immer mehr Dinge auf, die mir in Bezug auf Rechnungen anscheinend falsch eingetrichert wurden bzw. die auch einfach in späteren Kanzleien falsch gehandhabt wurden...
Kostenfestsetzungsanträge haben ja auch keine Rechnungs- bzw. Steuernummer und wenn darauf direkt an uns gezahlt wird, machen wir auch nicht extra noch eine Originalrechnung an den Mandanten, sondern einfach eine interne Rechnung für uns, auf die wir die Zahlung der Gegenseite verbuchen können.
Vermutlich auch nicht korrekt, oder?
Ich war so froh, dass ich mir nach meiner Ausbildung abgewöhnen konnte, Rechnungen auf den Gegner auszustellen bei Aufforderungsschreiben (so wurde es mir nämlich beigebracht) und jetzt tauchen immer mehr Dinge auf, die mir in Bezug auf Rechnungen anscheinend falsch eingetrichert wurden bzw. die auch einfach in späteren Kanzleien falsch gehandhabt wurden...