Boah steh ich heut auf de Schlauch....das neue Jahr fängt ja doll an!
Darf Kostenabrechnung gg. RSV unserer Mdt machen.
2 Personen, erst außergerichtlich, dann MV (rechtzeitig WI) und nun schriftliches Vorverfahren.
Meine Berechnung sieh zz so aus:
Gegenstandswert: 1.550,00€
I. Außergerichtliche Tätigkeit
1,6 Geschäftsgebühr §§ 2, 13 Nr. 2300, 1008 VV RVG 212,80€
Post- und Telekommunikationsentgelte Nr. 7002 VV RVG 20,00€
19% Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 44,23€
Summe 277,03€
II. Gerichtliches Verfahren, Mahnverfahren
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3305, 1008 VV RVG 172,90€
abzgl. Anrechnung halbe Geschäftsgebühr - 86,45€
Post- und Telekommunikationsentgelte Nr. 7002 VV RVG 20,00€
19% Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 20,23€
Summe 126,68€
Gerichtsgebühren Nr. 1100 KV GKG 32,50€
III. Gerichtliches Verfahren, AG
1,6 Verfahrensgebühr Nr. 3300, 1008 VV RVG 212,80€
abzgl. Anrechnung...................
Was genau muss ich da jetzt alles anrechnen? ich tendiere zu 1,3 komplett aus dem MV...
Kosten bei zweimal Anrechnung
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- Ciara
- ...ist hier unabkömmlich !
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Für den MB gibt es doch nur eine 1,0 + 0,3 Erhöhung.Tigerle hat geschrieben:Habt Ihr im Mahnverfahren nicht mehr beide vertreten ? Hier fehlt meines Erachtens die Erhöhungsgebühr.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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right Ciara:-)
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weis jmd was zu meiner Anrechnung:-)?
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Mein Verständnisproblem ist, dass von der MV-Verfahrensgebühr eh nur 86,45€ übrig sind, da ja bereits eine um die halbe Geschäftsgebühr reduzierte Verfgebühr vprliegt; wenn ich nun in meinem Ausgangsfall volle 1,3 also 172,90€ anrechnen, siehts für mich komisch aus....
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