Kosten bei zweimal Anrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Lucy Planlos
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#1

05.01.2012, 10:30

Boah steh ich heut auf de Schlauch....das neue Jahr fängt ja doll an!

Darf Kostenabrechnung gg. RSV unserer Mdt machen.

2 Personen, erst außergerichtlich, dann MV (rechtzeitig WI) und nun schriftliches Vorverfahren.

Meine Berechnung sieh zz so aus:

Gegenstandswert: 1.550,00€

I. Außergerichtliche Tätigkeit
1,6 Geschäftsgebühr §§ 2, 13 Nr. 2300, 1008 VV RVG 212,80€
Post- und Telekommunikationsentgelte Nr. 7002 VV RVG 20,00€
19% Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 44,23€
Summe 277,03€

II. Gerichtliches Verfahren, Mahnverfahren

1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3305, 1008 VV RVG 172,90€
abzgl. Anrechnung halbe Geschäftsgebühr - 86,45€
Post- und Telekommunikationsentgelte Nr. 7002 VV RVG 20,00€
19% Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 20,23€
Summe 126,68€

Gerichtsgebühren Nr. 1100 KV GKG 32,50€

III. Gerichtliches Verfahren, AG

1,6 Verfahrensgebühr Nr. 3300, 1008 VV RVG 212,80€
abzgl. Anrechnung...................



Was genau muss ich da jetzt alles anrechnen? ich tendiere zu 1,3 komplett aus dem MV...
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Tigerle
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#2

05.01.2012, 10:44

Habt Ihr im Mahnverfahren nicht mehr beide vertreten ? Hier fehlt meines Erachtens die Erhöhungsgebühr.
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#3

05.01.2012, 10:46

Tigerle hat geschrieben:Habt Ihr im Mahnverfahren nicht mehr beide vertreten ? Hier fehlt meines Erachtens die Erhöhungsgebühr.
Für den MB gibt es doch nur eine 1,0 + 0,3 Erhöhung.
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#4

05.01.2012, 11:09

right Ciara:-)
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#5

05.01.2012, 12:58

weis jmd was zu meiner Anrechnung:-)?
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#6

05.01.2012, 13:10

Im Klageverfahren rechnest du komplett die VG aus dem Mahnverfahren an, also 1,3. Ferig.
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#7

05.01.2012, 13:54

Mein Verständnisproblem ist, dass von der MV-Verfahrensgebühr eh nur 86,45€ übrig sind, da ja bereits eine um die halbe Geschäftsgebühr reduzierte Verfgebühr vprliegt; wenn ich nun in meinem Ausgangsfall volle 1,3 also 172,90€ anrechnen, siehts für mich komisch aus....
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