2 Verfahren in einem Vergleich! Abrechnung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Sevel
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#11

23.12.2011, 15:15

So, jetzt müsste ich hier mal anknüpfen...denn wir haben hier ein ähnliches Problem, aber doch irgendwie nicht dasselbe...folgender Fall:

Wir haben gegen denselben Gegner Bestrafungsantrag (aufgrund eines eV Verfahrens, ich nenne es jetzt mal 1.) und Zahlungsklage (2.) eingereicht. Beides vor verschiedenen Gerichten.

bei 2. wurden wir vom Richter ein paar Tage vor der mdl. Verh. angerufen und uns wurde nahegelegt, uns zu vergleichen. Gesagt getan, am Tag vor der mdl. Verh. kam folgender "Vergleich" zustande: Der Gegner nimmt die Zahlungsklage voll an und wir ziehen den Bestrafungsantrag zurück.

Nun haben wir ein Anerkenntnisurteil bei 2.; - für gewöhnlich gibt es ja hierfür keine Einigungsgebühr. Was meint ihr dazu? Und wenn doch, aus welchem Streitwert? 1. war SW 10.000€, 2. war rund 3.560,00 €. Wäre toll, wenn da jemand einen Rat zu geben kann, wir stehen hier etwas auf dem Schlauch… :(
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