Erledigungserklärung vorm ArbG (Beschlussverfahren)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Steffi_B
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#1

20.12.2011, 15:03

Hallo zusammen,

prüfe gerade eine Abrechnung der Gegenseite und habe folgendes Problem:

Wir (Beklagten/Beteiligte zu 3.) haben zugesagt, die Kosten - ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht - zu erstattet und haben daraufhin die Sache unsererseits für erledigt erklärt... Jetzt schreibt die Gegenseite uns - außergerichtlich - an, und rechnet ab...

Es gab keinen Termin und auch keine Gespräche mit der Gegenseite

Fällt hier die TG + EG an?

Vielen Dank im Voraus & schöne Feiertage
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jojo
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#2

20.12.2011, 15:24

Kein Termin, kein Gespräch, keine TG
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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Adora Belle
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#3

20.12.2011, 15:25

Und für oder gegen EG kann man nix sagen. Zu wenig Sachverhalt.
Steffi_B
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#4

20.12.2011, 15:30

Super, vielen Dank!
Tigra
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#5

26.01.2012, 09:37

Hellou, *Fredrauskram*

ich hab hier ne BV-Sache liegen in dem wir uns bestellt haben und lediglich zugestimmt haben, dass das Verfahren ruhend gestellt wird.

Dafür kriegen wir doch ganz normal eine 1,3 VG nach 3100 - oder bin ich da falsch?!
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jojo
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#6

26.01.2012, 10:34

1.Ja 2.Nein
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