Einigungsgebühr trotz Anerkenntnisurteil

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Adora Belle
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#21

13.12.2011, 18:10

Du hast nur die Kostenentscheidung im AU. Für das reine Anerkenntnis kann keine EG entstehen. Auf eine weitere Kostenentscheidung habt Ihr verzichtet. Da sehe ich keinen Platz für die Kostenerstattung der EG. Im übrigen sind die Kosten eines Vergleiches immer gegeneinander aufgehoben, wenn nichts anderes vereinbart wurde, § 98 ZPO.
Susi2891
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#22

13.12.2011, 19:06

Mh stimmt... jetzt wo Du es sagst... also hätte die Anwältin dies im Rahmen der mündlichen Verhandlung mit einbringen müssen, dass nicht nur die Kosten des AU sondern auch die der "Einigung" vom Beklagten getragen werden? Mh... konnt heute leider nicht mehr mit der Anwältin sprechen warum sie es so gemacht hat.. aber ich geh mal davon aus - da es ein Beklagter ist, der bereits im schriftlichen Verfahren durch seinen Vertreter erklären lies, dass er über geringfügiges Einkommen verfügt - wir deswegen auch Abstand davon genommen haben... also lass ich es lieber mal weg... Danke trotzdem... :)
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