Einigungsgebühr trotz Anerkenntnisurteil
DANKE! Sorry hab leider kein Kommentar da, bin zu Hause.
Ich wußte das aber bis jetzt nicht.
Also, dem Gericht den Kommentar um die Ohren hauen und Beschwerde einlegen
Ich wußte das aber bis jetzt nicht.
Also, dem Gericht den Kommentar um die Ohren hauen und Beschwerde einlegen
EILT!!!!!
Folgender Sachverhalt:
Wir haben Klage erhoben und nun war Termin zur mündlichen Verhandlung:
Der Vorsitzende hat hingewiesen, dass er die vom Beklagten vorgebrachten Einwendungen gegen die Klageforderung nicht für entscheidungserheblich erachtet. Einer Beweisaufnahme zu den strittigen Tatsachen bedürfe es daher nicht. Der Vorsitzende hat allerdings noch einmal einen Versuch unternommen, die Angelegenheit gütlich beizulegen. Hierzu wurde von Seiten des Gerichts zunächst vorgeschlagen, dem Beklagten gegebenenfalls noch einmal eine Ratenzahlung zu gewähren. Wir haben dies abgelehnt unter Hinweis auf die fehlgeschlagenen Ratenzahlungsvereinbarungen in der Vergangenheit sowie unter Hinweis darauf, dass der Beklagte nun seit Monaten/Jahren keine Zahlungen mehr an Ihr Haus geleistet hat, sodass ein weiteres Zuwarten Ihrem Haus ohne entsprechende Zahlungsaussicht nicht zugemutet werden könne.
Der Beklagte hat schließlich nach nochmaliger Erörterung die Klageforderung anerkannt und sich auch – was für die Kostenentscheidung relevant ist – unserer Erledigungserklärung im Übrigen angeschlossen. Wir haben im Gegenzug in Rücksprache mit der Mandantschaft erklärt, dass auf die Vollstreckung aus Ziffer 2 des Anerkenntnisurteils (betreffend den Sperrantrag) wird verzichtet , wenn der Beklagte auf die streitgegenständlichen Forderungen (Ziffer 1 des Klageantrages) bis zum 24.12.2011 einen Betrag in Höhe von € 5.500,00 zahlt. Des Weiteren haben wir dem Beklagten eine Ratenzahlung in Aussicht gestellt, die allerdings noch einmal separat schriftlich mit der Mandantschaft vereinbart werden muss, was zwischenzeitlich erfolgt ist. Insoweit haben wir zu Protokoll erklärt, dass die Möglichkeit der Ratenzahlung zunächst voraussetzt, dass der Beklagte fristgemäß die € 5.500,00 zahlt und dass die Ratenhöhe mindestens € 200,00 betragen muss, beginnend zum 09.01.2012. Für den Fall der Ratenzahlung würde die Mandantschaft dann auf die weitere Vollstreckung aus dem Anerkenntnisurteil verzichten. Die Ratenzahlung betrifft nur die mit Klageantrag Ziffer 1 geltend gemachten Forderungen, also nicht etwaige weitergehende Forderungen bzw. die Verfahrenskosten.
Bekomm ich hier jetzt eine Einigungsgebühr?! Brauch dringend Hilfe, dass muss heute noch raus ;/
Folgender Sachverhalt:
Wir haben Klage erhoben und nun war Termin zur mündlichen Verhandlung:
Der Vorsitzende hat hingewiesen, dass er die vom Beklagten vorgebrachten Einwendungen gegen die Klageforderung nicht für entscheidungserheblich erachtet. Einer Beweisaufnahme zu den strittigen Tatsachen bedürfe es daher nicht. Der Vorsitzende hat allerdings noch einmal einen Versuch unternommen, die Angelegenheit gütlich beizulegen. Hierzu wurde von Seiten des Gerichts zunächst vorgeschlagen, dem Beklagten gegebenenfalls noch einmal eine Ratenzahlung zu gewähren. Wir haben dies abgelehnt unter Hinweis auf die fehlgeschlagenen Ratenzahlungsvereinbarungen in der Vergangenheit sowie unter Hinweis darauf, dass der Beklagte nun seit Monaten/Jahren keine Zahlungen mehr an Ihr Haus geleistet hat, sodass ein weiteres Zuwarten Ihrem Haus ohne entsprechende Zahlungsaussicht nicht zugemutet werden könne.
Der Beklagte hat schließlich nach nochmaliger Erörterung die Klageforderung anerkannt und sich auch – was für die Kostenentscheidung relevant ist – unserer Erledigungserklärung im Übrigen angeschlossen. Wir haben im Gegenzug in Rücksprache mit der Mandantschaft erklärt, dass auf die Vollstreckung aus Ziffer 2 des Anerkenntnisurteils (betreffend den Sperrantrag) wird verzichtet , wenn der Beklagte auf die streitgegenständlichen Forderungen (Ziffer 1 des Klageantrages) bis zum 24.12.2011 einen Betrag in Höhe von € 5.500,00 zahlt. Des Weiteren haben wir dem Beklagten eine Ratenzahlung in Aussicht gestellt, die allerdings noch einmal separat schriftlich mit der Mandantschaft vereinbart werden muss, was zwischenzeitlich erfolgt ist. Insoweit haben wir zu Protokoll erklärt, dass die Möglichkeit der Ratenzahlung zunächst voraussetzt, dass der Beklagte fristgemäß die € 5.500,00 zahlt und dass die Ratenhöhe mindestens € 200,00 betragen muss, beginnend zum 09.01.2012. Für den Fall der Ratenzahlung würde die Mandantschaft dann auf die weitere Vollstreckung aus dem Anerkenntnisurteil verzichten. Die Ratenzahlung betrifft nur die mit Klageantrag Ziffer 1 geltend gemachten Forderungen, also nicht etwaige weitergehende Forderungen bzw. die Verfahrenskosten.
Bekomm ich hier jetzt eine Einigungsgebühr?! Brauch dringend Hilfe, dass muss heute noch raus ;/
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Bitte mal das Profil vervollständigen (Beruf?).
~ Grüßle ~
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Erstmal solltest Du Deinen Beruf im Profil ergänzen. Dann ist es nicht nett, die eigenen Prioritäten (EILT!!!!!) den Forenusern aufzudrücken. Wird schon einer antworten, wenn er Zeit hat. Und schließlich darf man ein bissel mehr eigenes Engagement erwarten, als daß Du Euren Brief an die Mandantschaft hier reinkopierst.
Wenn ich Deinen Sachverhalt richtig deute, wurde ein Teil anerkannt, im übrigen für erledigt erklärt, und eine Ratenzahlungsvereinbarung in Aussicht gestellt, ohne daß jedoch tatsächlich bei Gericht ein Vergleich protokolliert wurde. M.E. ist bisher keine EG entstanden, könnte aber noch. Kann aber auch sein, ich hab die relevanten Informationen nicht aus Deinem Fließtext herausfiltern können.![Cool 8)](./images/smilies/icon_cool.gif)
Wenn ich Deinen Sachverhalt richtig deute, wurde ein Teil anerkannt, im übrigen für erledigt erklärt, und eine Ratenzahlungsvereinbarung in Aussicht gestellt, ohne daß jedoch tatsächlich bei Gericht ein Vergleich protokolliert wurde. M.E. ist bisher keine EG entstanden, könnte aber noch. Kann aber auch sein, ich hab die relevanten Informationen nicht aus Deinem Fließtext herausfiltern können.
![Cool 8)](./images/smilies/icon_cool.gif)
Entschuldigung ;/ hab es vergessen mein Profil vollständig auszufüllen ;/ ... ich hoffe ihr könnt mir mein Versehen verzeihen ;/
Dem Protokoll über die mündliche Verhandlung ist zu entnehmen, dass zunächst die Möglichkeiten einer gütlichen Einigung erörtert worden sind. Das Gericht bekannt gegeben, dass der Beklagte zahlungspflichtig ist und vorgeschlagen, dass der Beklagte anerekennt und die Klägerin jedoch gegen Zahlung einer bestimmten Summe Vollstreckungsverzicht erklärt. Der Beklagte hat daraufhin anerkannt und der Beklagtenvertreter hat sich der Erledigterklärung angeschlossen. Wir haben sodann auf gesonderte Kostenentscheidung verzichtet. Unsere Anwältin hat im Anschluss erklärt, dass auf die Vollstreckung aus ZIffer 2 des Anerkenntnisurteils (Sperrung etc.) verzichtet wird, wenn bis zum 24.12.2011 auf unser Geschäftskonto ein Betrag in Höhe von 5.500,00 einbezahlt wird. Weiterhin hat sie erklärt, dass nach fristgerechter Zahlung dieses Betrages die Klägerin bereit wäre, gegen eine Ratenzahlung in Höhe von 200,00 monatlich auf die weitere Vollstreckung aus dem AU zu verzichten. (unsere Anwältin hat dies in telefonischer Abstimmung mit der Mandantschaft erklärt).
Dem Protokoll über die mündliche Verhandlung ist zu entnehmen, dass zunächst die Möglichkeiten einer gütlichen Einigung erörtert worden sind. Das Gericht bekannt gegeben, dass der Beklagte zahlungspflichtig ist und vorgeschlagen, dass der Beklagte anerekennt und die Klägerin jedoch gegen Zahlung einer bestimmten Summe Vollstreckungsverzicht erklärt. Der Beklagte hat daraufhin anerkannt und der Beklagtenvertreter hat sich der Erledigterklärung angeschlossen. Wir haben sodann auf gesonderte Kostenentscheidung verzichtet. Unsere Anwältin hat im Anschluss erklärt, dass auf die Vollstreckung aus ZIffer 2 des Anerkenntnisurteils (Sperrung etc.) verzichtet wird, wenn bis zum 24.12.2011 auf unser Geschäftskonto ein Betrag in Höhe von 5.500,00 einbezahlt wird. Weiterhin hat sie erklärt, dass nach fristgerechter Zahlung dieses Betrages die Klägerin bereit wäre, gegen eine Ratenzahlung in Höhe von 200,00 monatlich auf die weitere Vollstreckung aus dem AU zu verzichten. (unsere Anwältin hat dies in telefonischer Abstimmung mit der Mandantschaft erklärt).
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Hm. Ich tu mich irgendwie trotzdem schwer damit, hier eine EG anzunehmen. Erstmal ist ja vollständig anerkannt worden, und offenbar auch Anerkenntnisurteil erlassen worden. Danach gabs dann noch einseitige Erklärungen des Gläubigers zu Zahlungs- und Vollstreckungserleichterungen. Der Mandant wird sich auch bedanken, wenn er für sein Nachgeben in der Vollstreckung auch noch zusätzlich eine EG zahlen soll.
Aber je mehr ich drüber nachdenk, desto mehr denk ich, Du kannst sie doch - beim Mandanten - abrechnen.
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- Anahid
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Gemäß <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, RVG, 19. Auflage 1000 VV RN. 228 bekommst Du eine EG. Da in diesem Fall kein reines Anerkenntnis vorliegt, weil etwas anderes als das, was sich bei einem reinen Anerkenntnis ergeben würde, vereinbart ist, da die Ratenzahlungsvereinbarung dazu kommt.
![Flohbeutel :katze2](./images/smilies/katze2.gif)
![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
@Adora: warum nur gegenüber dem Mandanten?
Es
als nachwes gilt ja dann ggf das Protokoll oder? Da steht ja alles drin...mh bin mit eben nicht sicher meine Kollegen sagen das sie es noch nie so gemacht haben da es einer unserer hauptmandantschaft ist wäre es blöd jetzt damit anzufangen aber gebühren verschenken?? Es ist außerdem auch ein Vertrag...mh...
Es
als nachwes gilt ja dann ggf das Protokoll oder? Da steht ja alles drin...mh bin mit eben nicht sicher meine Kollegen sagen das sie es noch nie so gemacht haben da es einer unserer hauptmandantschaft ist wäre es blöd jetzt damit anzufangen aber gebühren verschenken?? Es ist außerdem auch ein Vertrag...mh...