Hallo zusammen.
Eine kurze Frage bezüglich einer Abrechnung in Unterhaltssachen. Wir haben Kindes- und Trennungsunterhalt in einer Angelegenheit außergerichtlich geltend gemacht. Kindesunterhalt haben wir bereits abgerechnet. Jetzt weiß ich nicht, ob ich bei der Abrechnung bezüglich des Trennungsunterhalts die Gebühren bezüglich Kindesunterhalt anrechnen muss.
Wenn ich im Klagewege Kindes- und Trennungsunterhalt geltend mache, werden die Streitwerte ja addiert und daraus die Gebühren berechnet.
Kann mir jemand weiterhelfen und vielleicht auch sagen, wo ich etwas darüber finden kann??? Danke für Eure Hilfe.
LG Sabine
Kindes- und Trennungsunterhalt verschiedene Angelegenheiten?
- Anahid
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Der Kindes- und Trennungsunterhalt sind verschiedene Angelegenheiten. Sind allerdings meherere selbständige (isolierte) Familiensachen in derselben Angelegenheit behandelt (also wie hier: ihr macht KU und TU in einem Schreiben geltend), so sind die Werte zu addieren und nach der Summe der Werte entstehen die Gebühren (nachzulesen in Enders, RVG für Anfänger, 12. Auflage, RN 1489). Wenn Ihr also beide Unterhaltsgegenstände in einem Schreiben gefordert habt, den KU aber bereits abgerechnet habt, so müsst Ihr jetzt eine Rechnung nach dem Gesamtstreitwert abzgl. bereits erhaltener Gebühren ausstellen.
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ich schließe mich hier mal an.
außergerichtlich hat die Gegenseite Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt geltend gemacht.
Wert = KU 4100 + TU 18000 = 22100 € / 1,8 Geschäftsgebühr 1.174,80 €
Im gerichtlichen Verfahren ist nur noch Trennungsunterhalt geltend gemacht worden.
Festgesetzter Verfahrenswert: 20.000 € (inkl. Rückstände)
Wie rechne ich die Geschäftsgebühr denn nun im gerichtlichen Verfahren an?
Durch die Zusammenrechnung ist die Geschäftsgebühr ja insgesamt niedriger.
lg
aelizia