KfA - Landesarbeitsgericht; II. Instanz

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Moppel
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#1

17.08.2007, 13:15

Folgendes Problem

In einem arbeitsgerichtichen Verfahren II. Instanz wurde ein Vergleich geschlossen und es ist eine Kostenentscheidung nach § 97 ZPO ergangen.

Wo stelle ich meinen Antrag? gem. 104 ZPO beim Gericht des I. Rechtszuges (wäre hier Arbeitsgericht). Aber vor dem Arbeitsgericht trägt doch sonst jede Partei seine Kosten selbst?

Wo stelle ich jetzt meinen Antrag? Arbeitsgericht oder Landesarbeitsgericht?
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Curry
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#2

17.08.2007, 13:23

Du stellst den Antrag trotzdem beim Arbeitsgericht.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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tabea009
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#3

17.08.2007, 13:41

*heftig zustimmend nick*
Barbara
Bambi

#4

17.08.2007, 13:49

Nur weil aller guten Dinge drei sind *auchzustimmendnick* Bild
mrsgoalkeeper
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#5

17.08.2007, 13:52

Da schließich mich doch gerne an: :dafuer
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
StineP

#6

17.08.2007, 13:53

Auch im Arbeitsgerichtsverfahren gilt KFB beim Gericht I. Instanz
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