Kosten im Verwaltungsverf. / Erlass eines Bußgeldbescheides

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Tommy
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 46
Registriert: 16.08.2007, 12:13
Software: Advoline
Wohnort: Deutschland

#1

17.08.2007, 12:56

Hallo,

ich habe gerade erneut eine Akte auf dem Tisch bzgl. einer Abrechnung, da ich aber gar keine Ahnung von Kosten im Verwaltungsverfahren habe stelle ich mich etwas blöd an (macht unserer Kanzlei so gut wie gar nicht).

Unsere Mdt. haben einen Bußgeldbescheid vom Amt erhalten bezügl. Straßenreinigung (Bußgeldhöhe Geb. 25 € + Auslagen etc. = 50,60€). Wir haben ordnungsgemäß Widerspruch eingelegt und nunmehr einen Widerspruchsbescheid erhalten. Damit ist das Verfahren ja außergerichtlich abgeschlossen. Wir haben jetzt Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt.

Welche Geb. fallen an, bzw. wie hoch ist der Gegenstandswert (Verwaltungsverfahren wird doch nach GW abgerechnet oder)??

Wäre super wenn ihr mir etwas Kostenrecht im Verwaltungsverf. beibringt bzw. mir dies erläutern könntet. :?:

Vielen Dank,
Petra
StineP

#2

17.08.2007, 13:02

Verwaltungsverfahren außergerichtlich wird nach Nr. 2300/2301 abgerechnet...
Tommy
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 46
Registriert: 16.08.2007, 12:13
Software: Advoline
Wohnort: Deutschland

#3

17.08.2007, 13:11

Hi,

ja das habe ich auch schon gelesen, dass es außerger. 2300 ist, aber wie hoch ist der Streitwert?

Mein Chef meinte sogar weil es ein Bußgeldbescheid ist, dass dies eine OWi-Sache ist. Dies trifft doch hier gar nicht zu, oder?? :?:

Petra
Antworten