Rückerstattung der Aktenversendungspauschale?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Limette
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#1

17.08.2007, 13:04

über die Aktensversendungspauschale wurde schon recht viel diskutiert. Ich habe jetzt mal eine ganz spezielle frage.

Wir haben für einen Mdten mehrere Ermittlugsverfahren die zeitlich beieinander liegen.
Wir beantragen für jedes Akteneinsicht auch bei der StA wenn die Akten sich dort befinden, bekommen die auch und zahlen jeweils 12,00 Euro.

Bei der Abrechnung mit dem AG machen wir sie geltend und bekommen eine Mitteilung,
dass die Akten nicht vom AG sind und wir kein Anspruch auf die Rückerstattung haben.

Ist das rechtens? Wer bezahlt uns dann die 36 Euro?
StineP

#2

17.08.2007, 13:06

Inwiefern Abrechnung gegenüber AG?? Wurdet Ihr beigeordnet oder wie darf man das verstehen??
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Limette
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#3

17.08.2007, 13:11

sorry hab mich falsch ausgedrückt. die Beiordnung ist erfolgt und es handelt sich um einen KFA
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yvonne26
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#4

17.08.2007, 13:22

habe ich noch nie erlebt? von wo kamen den die akten?
Lieben Gruß

Yvonne
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#5

17.08.2007, 13:42

wir haben zwei mal die Akten vom AG bekommen kostenlos

und zwei mal von der StA mit der Aktenversendungsgebühr...

ich nehme an, da wird das Gericht wohl Recht haben, da sie uns keine 12,00 euro in rechnung gestellt haben.
aber was ist denn mit den anderen 2 x 12,00? v.d.StA. ich dachte immer das macht keinen unterschied wer die Akten zuschickt, denn die Kosten übernimmt die Staatskasse - egal ob die Akten von der StA oder vom Gericht kommen... :|
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luccimaus
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#6

17.08.2007, 13:43

Also ich kenne es so, dass dies bei dem Mandanten mit in die Kostenrechnung aufgenommen wird. Als Extraposten und ohne Mwst oder Ust.
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StineP

#7

17.08.2007, 13:57

Das würde ich dann auch machen. Die StA kann dir die schlecht bezahlen.
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luccimaus
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#8

17.08.2007, 13:59

Wieso sollte denn die Staatskasse die übernehmen? Steh gerade mal wieder auf dem Schlauch?! Die StA verschickt Akten auch mal kostenlos - wenn kein wichtiges oder so ist.
Das Gericht schickt die Akten ja meist über das Gerichtsfach.
Also ich kenne es nur so, dass der Mdt. oder die RSV diese in Rechnung gestellt bekommen. Ohne Mwst.
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Janin

#9

17.08.2007, 14:00

Genau würde ich auch so machen. Wenn Du diese Auslagen nicht erstattest bekommst, diese dem Mandanten in Rechnung stellen.
bianca82
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#10

17.08.2007, 14:06

Also wir machen die Aktenversendungspauschale auch immer im KFA geltend soweit angefallen. Dabei achten wir nciht darauf von wo die Akte kam. Wir haben bisher auch keine Probleme mit der Festsetzung und der Erstattung gehabt. Verstehe das ehrlich gesagt gar nicht. Ich würde da noch mal nachhaken und dann ggf. dem Mandanten die Kosten in Rechnung stellen.
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